Der Prozess um die schockierende Tat in Irslingen, bei der ein Zwölfjähriger in den Kopf geschossen wurde, geht in die Zielgerade. Wir haben nachgehakt, wann das Urteil zu erwarten ist.
Angeklagt ist ein 14-Jähriger, der seinem damaligen Freund im Dezember vergangenen Jahres mit einer Pistole in die Schläfe geschossen haben soll.
Zwei geladene Pistolen, so steht es in der Anklage, sollen im Zimmer des 14-Jährigen beim Besuch des Zwölfjährigen bereitgelegen haben. Mit einer soll der Angeklagte auf den jüngeren Freund geschossen haben. Dieser überlebte schwer verletzt, er hat jedoch sein Augenlicht verloren.
Die Hauptverhandlung vor der 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts findet aufgrund des jugendlichen Alters des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Lediglich beim Prozessauftakt konnte unsere Redaktion kurz Eindrücke aus dem Sitzungssaal einfangen. Die Eltern des Opfers vertraten den Zwölfjährigen als Nebenkläger.
Das sagt das Landgericht
Seither gab es drei weitere Prozesstage hinter verschlossenen Türen. Auf unsere Nachfrage beim Landgericht, ob der Plan eingehalten werden kann, dass das Urteil am Montag, 14. Juli, gesprochen wird, erklärt der stellvertretende Pressesprecher Danny Christian Lau: „Sollten keine weiteren Beweisanträge gestellt werden, ist mit einer Verkündung am Montag zu rechnen.“
Dieser ebenfalls nicht öffentliche letzte Tag beginnt um 9 Uhr, das Urteil dürfte aber erst am Nachmittag gesprochen werden – dies hänge immer vom Verhandlungstag ab. Und wann wird die Öffentlichkeit informiert? Dies sei, so Lau „spätestens am Dienstag“ der Fall. Die Frage unserer Redaktion, was sich zum bisherigen Verlauf der Hauptverhandlung sagen lässt, bleibt unbeantwortet.
Das mögliche Strafmaß
Die Anklage lautet auf versuchten Mord. Im Falle eines Schuldspruchs sieht das Jugendstrafrecht eine Strafe bis zu zehn Jahren Haft vor. Als mildernde Umstände können auch im Jugendstrafrecht beispielsweise Reue, mangelnde Reife oder eine spontane Tatausführung gelten.