Ein hartes Leben führen die Häftlinge hinter den Mauern der Justizvollzugsanstalt in Rottenburg. Foto: Daniel Begemann

Wie gefährlich das Leben hinter Gittern sein kann, erleben die JVA-Beamten oft. Im Prozess gegen einen 32-jährigen Palästinenser am Amtsgericht Rottenburg schildern sie den nächtlichen Einsatz in einer Zelle.

Hafthaus 2, Haftraum 325 der JVA Rottenburg am 12. Juli vergangenen Jahres, es ist kurz nach 23 Uhr: Einer der beiden Häftlinge, die sich die Zelle teilen müssen, drückt auf den Alarmschalter. Die Beamten im Nachtdienst eilen zur Stelle. „Wir waren im anderen Hafthaus und sind mit acht Leuten rüber zum Haftraum“, berichten die drei Justizvollzugsbeamtinnen und zwei Beamten, die die Situation in der Fortsetzung des Prozesses als Zeugen schildern.

 

Im Haftraum sei sofort klar gewesen, dass es eine Auseinandersetzung gegeben hatte. Einer der Männer habe einen Cut am Auge gehabt, der Angeklagte habe leicht aus der Nase geblutet. Ein Brett eines Fernsehregals sei auf dem Boden gelegen.

Am Auge verletzt

Was war passiert? Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte seinen im Bett liegenden Zellengenossen zunächst nach Tabak gefragt habe. Als dieser ihm nichts geben konnte und sich zur Seite drehte, habe der Angeklagte unvermittelt mit dem Holzbrett zugeschlagen und seinen Zellengenossen am Auge verletzt.

Angeordnete Zweckgemeinschaft

Die Beamten lassen die Häftlinge medizinisch behandeln und verlegen beide in getrennte Räume – ein Umstand, der eigentlich vermieden werden sollte. Denn der Geschädigte sei Epileptiker und der Angeklagte verletze sich oft selbst.

Eine der JVA-Beamtinnen berichtet über das unglückliche Zusammenwohnen der beiden Häftlinge: „Das war eher eine Zweckgemeinschaft und von der Ärztin angeordnet. Vom Verhalten der beiden her dachte ich mir, dass es mal laut werden könnte. Sie waren zuvor schon eher laut.“ Unter Häftlingen gebe es öfter Probleme, es seien 120 Leute in dem Haus, berichtet die Beamtin. Die beiden Häftlinge, um die es jetzt vor Gericht ging, seien oft bei Problemen anwesend gewesen.

Als der Staatsanwalt die Beamtin fragt, ob sie sich noch an die Bekleidung des Angeklagten in der besagten Nacht erinnern könne, verneint sie: „Es sind so viele Vorfälle bei uns, da kann man sich nicht merken, was sie anhatten.“

Eine komplett andere Geschichte

Der Angeklagte, der französisch spricht und eine Dolmetscherin an seiner Seite hat, betont, er habe mehrmals beantragt, in eine andere Zelle verlegt zu werden. Das erwies sich jedoch für die Staatsanwaltschaft nicht als wahr. Seine Version der Geschehnisse ist komplett anders als die des Geschädigten. Demnach habe er sich nur verteidigen wollen. Der andere Gefangene habe ihn fixiert und ausziehen wollen und ihn zudem mit einem Messer verletzt. Eine Geschichte, die nach Abschluss der Beweisaufnahme haltlos zu sein scheint.

Der Staatsanwalt sagt in seinem Plädoyer: „Er hat eine interessante Geschichte erzählt und viel Fantasie bei der Erzählung gehabt. Auch sein Werdegang zeigt, dass er über Fantasie verfügt. Viel Fantasie, aber wenig Realität.“

Erschreckend kreativ

Fantasie hatte der Angeklagte auch schon bei seinen Straftaten in den vergangenen zehn Jahren bewiesen: Nachdem er 2014 in Osnabrück wegen einem Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz verurteilt wird, begeht er in Karlsruhe einen räuberischen Diebstahl. Er wird verurteilt, setzt sich aber so lange ins Ausland ab, bis die Strafe verjährt ist. Er begeht im Laufe der Jahre immer wieder Diebstähle und ist dabei auch erschreckend kreativ: Smartphones und Geldbeutel habe er Leuten aus der Tasche entwendet, indem er vorgab, ihnen einen Trick zeigen zu wollen.

Richterin Angelika Schneck verurteilt den Angeklagten letztlich wegen schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Strafe wird mit seiner aktuellen Haftzeit von einem Jahr und zwei Monaten verrechnet.

Richterin spricht französisch

Zufrieden ist der Angeklagte mit dem Urteil nicht. „Non!“, sagt er zur Richterin. Schneck versucht, ihm auf Französisch klar zu machen, was das Urteil bedeutet: „Seulement 4 mois! („Nur vier Monate“). Er würde gerne weiter diskutieren, doch Schneck verabschiedet ihn mit einem „Au revoir“.