Laut Staatsanwaltschaft Hechingen besteht der dringende Tatverdacht wegen versuchten Totschlags. Die Anklagebehörde klärt auf in Sachen Strafrahmen.
Die Staatsanwaltschaft Hechingen und die Polizei ermitteln gegen einen 20-jährigen marokkanischen Staatsangehörigen, der am Mittwoch am Bahnhof Balingen mit einem scharfen Gegenstand auf sein Opfer losgegangen sein soll.
Es besteht laut Staatsanwaltschaft Hechingen der dringende Tatverdacht wegen versuchten Totschlags in Tateinheit der gefährlichen Körperverletzung. „Gefährliche Körperverletzung deshalb, weil ein Gegenstand verwendet wurde“, klärt Staatsanwalt Ronny Stengel auf.
Längere Haftstrafe droht
Kommt es zum Prozess, droht dem 20-Jährigen eine längere Gefängnisstrafe. Sollte der Mann wegen versuchten Totschlags verurteilt werden, kann es zur Haftstrafe von mindestens 5 Jahre bis maximal 15 Jahre kommen. Der Zusatz des versuchten Totschlags könnte sich allerdings strafmildernd auswirken.
Ebenso besteht laut Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, dass nach Jugendstrafrecht verhandelt wird, da der Tatverdächtige zum Tatzeitpunkt mit 20 Jahren als Heranwachsender gilt.
Grund des Streits möglicherweise Geldschulden
Da der junge Mann bereits vorbestraft ist, könnte das Urteil wiederum härter ausfallen. „Aktuell handelt es sich hierbei aber noch um Zukunftsmusik, da die Ermittlungen noch gar nicht abgeschlossen sind“, sagt Stengel.
In Haftsachen sieht das Rechtssystem vor, dass der Prozess innerhalb von sechs Monaten nach der Festnahme beginnen soll.
Der Beschuldigte soll bei einem Streit um mutmaßliche Geldschulden seinem 28-jährigen Bekannten mit einem scharfen Gegenstand potenziell lebensgefährliche Verletzungen zugefügt zu haben. Er befindet sich mittlerweile in Untersuchungshaft.