Das Schulzentrum Horb: In der Nähe kam es zu einem Gewaltvorfall zwischen Schülern. Foto: Hopp

Der Gewaltvorfall in der Nähe des Schulzentrums Horb könnte ein empfindliches Nachspiel für einige Beteiligte haben. "Wir ermitteln gegen drei Schüler wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung", berichtet ein Pressesprecher des Polizeipräsidiums Pforzheim auf Anfrage unserer Redaktion.

Horb - Am Freitag, 7. Oktober, hatte es einen Konflikt kurz nach Schulende zwischen einer Gruppe von Schülern dreier Schulen (Realschule, Gemeinschaftsschule und Rossbergschule) und dem späteren Opfer (Realschule) gegeben. Vorausgegangen sei eine Beleidigung – möglicherweise mit religiösem Hintergrund. Laut Götz Peter, Rektor der Gemeinschaftsschule Horb, sei eine Vergeltung angekündigt worden.

Zunächst hatten sich Gruppen an den Bushaltestellen an der Hohenberghalle "zusammengerottet". Der Konflikt soll sich aber – zumindest teilweise – auch im anliegenden Wohngebiet zugetragen haben. Rektor Peter hatte schließlich die Polizei hinzugerufen. Verschiedene Eltern der Realschule hatten sich im Nachgang an unsere Redaktion gewandt und unter anderem kritisiert, dass Lehrer und Rektoren, die vor Ort waren, zu zögerlich eingegriffen hätten.

Schulen handeln nach Paragraf 90 Schulgesetz

Auch die Schulen ergreifen nun erste Maßnahmen, wie Peter auch in seiner Funktion als geschäftsführender Schulleiter des Horber Sprengels mit Empfingen und Eutingen mitteilt. "Es wurde eine Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme gemäß § 90 Schulgesetz verhängt. Aus Persönlichkeitsschutz- und Datenschutzgründen wird die Maßnahme an dieser Stelle nicht näher beschrieben."

Der Paragraf 90 sieht dabei folgende Möglichkeiten vor: Folgende Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen können getroffen werden: 1 durch den Klassenlehrer oder durch den unterrichtenden Lehrer: Nachsitzen bis zu zwei Unterrichtsstunden; 2. durch den Schulleiter: a) Nachsitzen bis zu vier Unterrichtsstunden, b) Überweisung in eine Parallelklasse desselben Typs innerhalb der Schule, c) Androhung des zeitweiligen Ausschlusses vom Unterricht, d) Ausschluss vom Unterricht bis zu fünf Unterrichtstagen (...)." Ein Ausschluss aus der Schule ist erst nach Anhörung der Klassenkonferenz oder Jahrgangsstufenkonferenz möglich, heißt es unter anderem weiter."

"Vorgänge werden sehr intensiv aufgearbeitet"

Und wie reagiert der Schulträger, die Stadt Horb? "Die Stadt Horb ist darüber informiert, dass die Vorgänge an der Schule sehr intensiv aufgearbeitet werden", so Stadtsprecherin Inge Weber. Ein Pressegespräch unter Teilnahme der Schulsozialarbeit lehnt die Stadt ab, "da die Basis von Schulsozialarbeit die absolute Vertraulichkeit von Informationen darstellt".