Wie sieht’s eigentlich links und rechts der Eyach bei Haigerloch aus? Gibt’s dort etwaige Gefahren- oder Problemstellen?
Spätestens alle fünf Jahre sollte eine solche Inspektion an Fließgewässern stattfinden, und zwar vorzugsweise dort, wo die Flüsse durch bebautes Gebiet strömen; hier befinden sich natürlich die meisten baulichen Anlagen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Fluss.
Umso mehr ist sie zudem erforderlich, seit das 2014 in Kraft getretene neue Wassergesetz für Baden-Württemberg die Regelungen für Gewässerrandstreifen verschärft hat.
Aus diesen Gründen trafen sich vor wenigen Tagen Flussbaumeister Marc Siré und seine Stellvertreterin Bianca Rebmann vom am Regierungspräsidium Tübingen angesiedelten Landesbetrieb Gewässer in Haigerloch. Sie ließen sich von ihren Kollegen der am Landratsamt Zollernalbkreis angesiedelten Unteren Wasserschutzbehörde begleiten. Diese wiederum wurden von Aaron Knoblich angeführt. Hans-Martin Schluck als Bauamtsleiter der Stadt Haigerloch komplettierte die Runde.
Zu Fuß unterwegs
Die Experten trafen sich an der Eyachbrücke nahe des früheren Haigerlocher Bahnhofs und starteten von dort aus ihre Tour; diese führte bis zur Kleingarten-Anlage zwischen ehemaliger Tankstelle Haasis und jüdischem Friedhof. Ein schöner Fußmarsch also.
Ihren aufmerksamen und routinierten Blicken entging dabei fast nichts, egal ob es sich um bauliche Anlagen wie Zäune, Treppen oder Spundwände handelte – viele entstanden in Folge des Jahrhunderthochwassers Anfang Juni 2013 – oder darum, ob standortgerechtes Gehölz an den Ufern wächst oder nicht.
Das Augenmerk galt aber auch den drei Brücken in der Kernstadt. Dort kann sich leicht Treibholz sammeln und bei einem Hochwasser den Abfluss des Wassers beeinträchtigen. Ein Aufstauen des Flusses an einer Brücke kann so viel Kraft entwickeln, dass das ganze Bauwerk in Gefahr gerät. Wird eine kritische Situation festgestellt, dann muss sich die Straßenmeisterei des Landkreises um die Beseitigung des Holzes kümmern. Deshalb dürfen Holz, Bauschutt oder auch andere Abfälle an Gewässern nicht gelagert werden. Und schon gar nicht, wenn das Gelände in einer Hochwasserschutzzone liegt, was in Haigerloch der Fall ist.
Da fehlt doch ein Geländer?
Bei der Tour wurde man sogar auf zwei Dinge aufmerksam, die gar nicht zwingend in die Zuständigkeit der beiden Gewässerbehörden gehören – oder zumindest nur zum Teil. Das nach dem Abbruch der Schlossbrauerei in den Eyachauen entstandene kleine Rinnsal erfüllt zwar seinen Zweck als Umgehungsgerinne, aber nicht unbedingt als Wanderungshilfe für Fische zu ihren Laichplätzen, hier wäre eine richtige Fischtreppe möglicherweise effektiver.
An der Stelle, wo der aus der Eyach abzweigende Mühlenkanal in die Schlossmühle fließt, wurde die Delegation darauf aufmerksam, dass es dort keine Absturzsicherung in Form eines Geländers gibt. An dieser Stelle, so die Einschätzung des Gremiums, könnte leicht jemand in den Kanal fallen und von den tosenden Wassermassen in den unter der Landstraße durchlaufenden Überlaufkanal mitgerissen werden.
Gespräche helfen meist
Bevor es nach Stetten zur Begutachtung des Bereiches zwischen Firma Schwörer und Lidl-Einkaufsmarkt weiterging, zog Flussmeister Marc Siré ein erstes kurzes Fazit: „Es gab zwar ein paar Sachen zu beanstanden, aber ich habe auch schon schlimmere Zustände gesehen.“
Wird gegen rechtliche Vorgaben verstoßen, können die beiden Gewässerbehörden mit Bußgeldern oder der Anordnung zur Entfernung von Anlagen reagieren. Bevor es so weit kommt, hilft aber meistens ein klärendes Gespräch mit den Grundstückseigentümern. „Viele wissen gar nicht, was an Gewässern erlaubt ist und was nicht“, erzählt Sirés Kollege Aron Knoblich. Würden sie entsprechend aufgeklärt, seien sie zumeist einsichtig.