Der Nichtverkauf von Hartalkoholika an unter 25-Jährige soll die Exzesse eindämmen. (Symbolfoto) Foto: Symbol-Foto: Führer

Beamte zeigen verstärkt Präsenz über die närrischen Tage. Kein Alkohol unter 25 in Rottweil und Horb.

Rottweil/Horb/Villingen-Schwenningen/Schramberg/Oberndorf - Die hohen Tage der Fasnet stehen bevor und bei vielen Feierwütigen ist meist auch Alkohol mit von der Partie. Damit dem rauschenden Fest kein Absturz folgt, zeigt die Polizei dieses Jahr deutliche Präsenz und warnt gleichzeitig auch vor K.O.-Tropfen. Um Alkoholexzesse bei größeren Veranstaltungen zu vermeiden gibt es in Rottweil und Horb erneut keinen harten Alkohol für unter 25-Jährige.

Der Schwerpunkt der Polizeiarbeit über die närrischen Tage liegt bei Prävention und Jugendschutz. In der Region finden unter anderem in Rottweil, Villingen, Schwenningen, Schramberg und Oberndorf Fasnetsveranstaltungen statt, zu denen mehrere tausend Hästräger und Zuschauer erwartet werden.

Nachts verstärkte Polizeipräsenz

Um die bevorstehenden Aufgaben zu bewältigen, hat die Polizei ein ganzes Maßnahmenpaket erstellt. Bei den größeren Veranstaltungen und auch zur Nachtzeit wird die Polizei mit erhöhter Präsenz im Dienst sein. Wie auch in den vergangenen Jahren müssen sich die eingesetzten Beamten vor allem wieder mit alkoholbedingten Delikten, Schlägereien und Trunkenheitsfahrten auseinandersetzen. Auch der Missbrauch von Drogen und vor allem Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz werden die Ordnungshüter wohl wieder beschäftigen. Dazu sind neben uniformierten Kräften auch zivile Fahnder unterwegs, die wie schon in den vergangenen Jahren einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung und Prävention leisten.

Färberstraße wird wieder videoüberwacht

Weil es sich in den vorherigen Jahren gut bewährt hat, wird die Färberstraße in Villingen vom "Schmotzigen Dunschtig" bis zum "Kehraus" in der Nacht zum Aschermittwoch wieder videoüberwacht sein. Seit Einführung der Überwachung vor nunmehr zwölf Jahren hat sich die Anzahl der Delikte von Jahr zu Jahr reduziert. Die Videoaufnahmen bieten der Polizei einen größeren Spielraum, Straftaten und andere Rechtsverstöße, wie z.B. tätliche Auseinandersetzungen, frühzeitig zu erkennen und zeitnah einzuschreiten. Parallel können so mehrere Brennpunkte gleichzeitig überwacht, Kräfte gezielt eingesetzt und durch effektives und präventives Tätigwerden Straftaten verhindert werden.

Kein Alkohol unter 25 in Rottweil und Horb

Da es in den vergangenen Jahren immer häufiger zu Alkoholexzessen Jugendlicher und junger Erwachsener kam, wird auch in diesem Jahr ein besonderes Augenmerk auf den Jugendschutz gelegt. Am "Schmotzigen Donnerstag" sowie am Rosenmontag wird es in Horb wieder kein Alkohol für unter 25-Jährige geben. In Rottweil gilt diese Regelung nur am Schmotzigen. Mittlerweile hat sich diese freiwillige Selbstverpflichtung der Händler etabliert. Die Teilnehmer verpflichten sich dabei, Schnaps und ähnlich "harte" alkoholische Getränke nicht an unter 25-Jährige zu verkaufen.

Zudem wurden in der gesamten Region die Fasnets-Veranstalter sensibilisiert, dem übermäßigen Alkoholgenuss von Kindern und Jugendlichen wirksam zu begegnen. Vor allem sind aber die Eltern gefordert, in geeigneter Weise auf ihre Kinder einzuwirken.

Warnung vor K.O-Tropfen

Auch vor den sogenannten K.O.-Tropfen warnt die Polizei und gibt folgende Verhaltenstipps: Getränke bei der Bedienung bestellen und selbst entgegennehmen, von Unbekannten keine offenen Getränke annehmen, offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen, bei Übelkeit Hilfe beim Personal suchen und im Ernstfall sofort ärztliche Hilfe für das Opfer zu verständigen.