Im Prozess gegen einen 21-Jährigen Schramberger, der seine Mutter getötet hat, gibt es erneut eine Wendung: Der Angeklagte hat Revision gegen das Urteil eingelegt.
Im aufsehenerregenden Prozess gegen einen 21-jährigen Schramberger, der seine Mutter mit einem Fleischklopfer getötet hat, gibt es am Landgericht Rottweil erneut eine überraschende Wendung: Der Angeklagte hat Revision gegen das Urteil eingelegt. Das bestätigt das Landgericht auf Nachfrage.
Damit ist das Urteil – sieben Jahre Freiheitsstrafe wegen Totschlags – noch nicht rechtskräftig. Das dürfte insbesondere bei der Nebenklage für eine Überraschung sorgen: Schon das mildere Urteil selbst hatte die Nebenklage sichtbar erschüttert, nun sorgt der Schritt des Angeklagten für zusätzlichen Aufruhr.
Fall wird dem Bundesgerichtshof vorgelegt
Die Revision bedeutet, dass der Fall dem Bundesgerichtshof vorgelegt wird. Dieser prüft allerdings nicht den gesamten Prozess erneut, sondern ausschließlich, ob bei der Urteilsfindung rechtliche Fehler gemacht wurden.
Für die Angehörigen der Getöteten und alle Beteiligten verlängert sich das ohnehin belastende Verfahren damit erneut.
Wie es nun weitergeht, entscheidet in den kommenden Wochen der erste Strafsenat am Bundesgerichtshof. Sollte er das Revisionsbegehren als unbegründet verwerfen, wird das Urteil des Rottweiler Landgerichts rechtskräftig. Sollte er Rechtsfehler feststellen, wird das Verfahren zur erneuten Entscheidung – möglicherweise auch in Teilen – nach Rottweil zurück verwiesen. Dort muss die Kammer dann in neuer Besetzung das Verfahren neu aufrollen.