Impfen ist für Klinikmitarbeiter eigentlich Pflicht. Foto: dpa/Moritz Frankenberg

Eine Umfrage bei Städten und Kreisen in Baden-Württemberg hat ergeben, dass gegen impfunwillige Beschäftigte in Heimen und Kliniken keine Verbote verhängt werden.

Eine Anfrage unserer Zeitung bei einer Auswahl von Städten und Landkreisen in Baden-Württemberg hat ergeben, dass gegen impfunwillige Beschäftigte in Heimen oder Krankenhäusern bisher kein einziges Beschäftigungs- oder Betretungsverbot durch ein Gesundheitsamt ausgesprochen worden ist. Die Städte Stuttgart, Karlsruhe, Heilbronn und Ulm bestätigten dies ebenso wie der für Freiburg zuständige Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und der für Heidelberg zuständige Rhein-Neckarkreis. Die Stadt Stuttgart teilte mit, dass ihr Gesundheitsamt den betroffenen Beschäftigten zusätzliche Hygieneauflagen gemacht habe. Auch im Landkreis Ravensburg ist kein „Jobverbot“ für ungeimpftes Personal verhängt worden, das gleiche gilt für den Kreis Konstanz, obwohl dort ein Pflegeheim in die Schlagzeilen geraten war, weil 80 Prozent seiner Belegschaft ungeimpft ist.