Eine Umfrage bei Städten und Kreisen in Baden-Württemberg hat ergeben, dass gegen impfunwillige Beschäftigte in Heimen und Kliniken keine Verbote verhängt werden.
Eine Anfrage unserer Zeitung bei einer Auswahl von Städten und Landkreisen in Baden-Württemberg hat ergeben, dass gegen impfunwillige Beschäftigte in Heimen oder Krankenhäusern bisher kein einziges Beschäftigungs- oder Betretungsverbot durch ein Gesundheitsamt ausgesprochen worden ist. Die Städte Stuttgart, Karlsruhe, Heilbronn und Ulm bestätigten dies ebenso wie der für Freiburg zuständige Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und der für Heidelberg zuständige Rhein-Neckarkreis. Die Stadt Stuttgart teilte mit, dass ihr Gesundheitsamt den betroffenen Beschäftigten zusätzliche Hygieneauflagen gemacht habe. Auch im Landkreis Ravensburg ist kein „Jobverbot“ für ungeimpftes Personal verhängt worden, das gleiche gilt für den Kreis Konstanz, obwohl dort ein Pflegeheim in die Schlagzeilen geraten war, weil 80 Prozent seiner Belegschaft ungeimpft ist.
Ministerium hat keine Zahlen
Das Sozialministerium in Stuttgart hat keine Daten darüber, ob es sechs Monate nach Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nun Beschäftigungsverbote gegeben hat. Im April hatte es die Zahl der ungeimpften Beschäftigten im Gesundheitswesen auf 32 000 beziffert. Ein Sprecher des Landkreistages sagte, dass auch ihm kein Fall eines Verbots im Land bekannt sei: „Die Ämter mussten wegen des starken Fachkräftemangels in der Pflege immer auch eine Abwägung treffen, um die Versorgungssicherheit nicht zu riskieren.“ Die jüngste Entscheidung des Sozialministeriums, auf eine Überprüfung der dritten Impfung zu verzichten, zeige in Richtung einer „Aufweichung“ der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.