Mit Inkrafttreten der Nichtraucherschutzgesetz-Reform ist das Rauchen an Spielplätzen Geschichte. (Symbol-Foto) Foto: Schneider

Glimmstängel am Sandkasten oder auf der Liegewiese im Freibad werden bald der Vergangenheit angehören. Doch die Kontrolle gestaltet sich in Sulz schwierig.

Der Beschluss des Landtags dürfte vielen Müttern und Vätern ein gutes Gefühl geben. Mit der Reform des Nichtraucherschutzgesetzes wird das bisher geltende Rauchverbot auf weitere Orte ausgeweitet, an denen häufig Kinder und Jugendliche unterwegs sind – etwa Kinderspielplätze.

 

Und das erleben die Redakteure beim obligatorischen Symbol-Foto-Schießen am eigenen Leibe. „Ganz toll, dass Sie Ihre Zigarette in der Nähe eines Kindes anmachen!“, entfährt es einer Mutter, deren Jüngstes im Sand herumtollt. Doch die Nachricht, dass solche Aktionen nach Inkrafttreten in einigen Monaten beim ersten Verstoß mit bis zu 200 Euro, bei Wiederholungsfällen mit bis zu 500 Euro geahndet werden können, beruhigt sie sichtlich. Denn schließlich sind Kinder laut dem „Tabakatlas“ des Deutschen Krebsforschungszentrums durch Passivrauchen besonders gefährdet.

Bushaltestelle und Freibad

Der Grund: Ihre höhere Atemfrequenz und das – im Vergleich zu Erwachsenen – weniger effiziente Entgiftungssystem machten sie besonders empfindlich gegenüber den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens. Passivrauchen erhöhe darüber hinaus das Risiko für Lungenkrebs und Schlaganfall um 20 bis 30 Prozent und steigere die Wahrscheinlichkeit, an Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu erkranken und zu sterben. Während der Schwangerschaft schadet Passivrauchen auch dem ungeborenen Kind. Doch das aktualisierte Gesetz sieht auch weitere Orte vor, an denen das Rauchverbot gelten soll.

Auch an Bushaltestellen und in Freibädern wird das Qualmen – sowohl von herkömmlichen Zigaretten, aber auch E-Zigaretten, Vapes und Shishas – tabu sein. Mit seinen neun Teilorten verfügt Sulz über 32 Spielplätze und zahlreiche Bushaltestellen. Da stellt sich die Frage: Wie soll die Einhaltung des Gesetzes kontrolliert und durchgesetzt werden?

„Praxistest“ kommt

Sabrina Glöckler, Fachbereichsleiterin der Bürgerdienste erklärt: „Die Regelungen können nur im Rahmen unserer bisherigen Personalkapazitäten überprüft werden.“ Das bedeute, sie werden stichprobenartig im Rahmen der Streifentätigkeit des Vollzugsdienstes überprüft.

An Örtlichkeiten mit besonderer Häufung – welche man etwa durch Zeugenberichte oder sichtbare Zigarettenhinterlassenschaften identifizieren könne – könnten natürlich Schwerpunktkontrollen stattfinden. Wie dies jedoch im Detail aussehen werde – schließlich ist die in Stuttgart verabschiedete Reform noch nicht gültig – werde die Praxis im Laufe der Zeit ergeben.

Regelung durch Jugendschutz

Als rauchfreie Räume gelten dann auch Zoos oder Freizeitparks, Schulhöfe, Behörden und Freibäder. An Schulen sei das Mitbringen von Zigaretten oder Vapes den Schülern, sofern sie minderjährig sind, schon jetzt laut der Hausordnung untersagt, erläutert Jörg Springmann, Schulleiter der Lina-Hähnle-Realschule.

Denn schließlich halte das Jugendschutzgesetz in Paragraf 10 fest, dass die Abgabe und Konsum von Tabakwaren, E-Zigaretten oder E-Shishas erst ab 18 Jahren erlaubt ist. Nach gewalttätigen Ausschreitungen kontrollierte im Sulzer Freibad Security-Personal im Eingangsbereich und auf den Liegewiesen. Das stichprobenartige Überprüfen des Rauchverbots gelte auch für das Freibadpersonal, erklärt Glöckler. Denn deren Aufgabe bestehe in erster Linie darin, die Sicherheit in und um die Schwimmbecken sicherzustellen.