Die Lärmschutzwände an der Bundesstraße 27 auf Höhe Engstlatt müssen erneuert werden. Foto: Eyckeler

Mit dem Lärmaktionsplan vermeidet die Stadt Balingen eine unnötige und gesundheitsschädliche Geräuschkulisse. Im Bereich der Bundesstraße besteht Handlungsbedarf.

Derzeit beschäftigen sich die kommunalpolitischen Gremien in Balingen wieder mit dem sogenannten Lärmaktionsplan. Dieses behördliche Instrument dient zur Erfassung, Bewertung und Minderung von Umgebungslärm und soll die Bürger letztlich schützen. Im Großen und Ganzen steht die Eyachstadt in Sachen Lärmschutz gut da. An der B 27 hingegen muss dieser nun ergänzt und ertüchtigt werden.

 

Verkehr hat sich verdoppelt

Konkret geht es um den Abschnitt zwischen Balingen-Engstlatt und Balingen-Mitte. Hier ist eine Neudimensionierung der Schutzmaßnahmen notwendig. Das ist bereits auf der Homepage der Stadt Balingen zu lesen. Mehr Details lieferte auf Nachfrage unserer Redaktion das Regierungspräsidium (RP) Tübingen.

„Der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der B 27 zwischen Balingen-Engstlatt und Balingen-Mitte wurde im Jahr 1985 erlassen und der Straßenabschnitt im Jahr 1993 dem Verkehr freigegeben. Innerhalb von 30 Jahren nach dem Planfeststellungsbeschluss haben sich die Verkehrszahlen im Zuge der B 27 gegenüber den prognostizierten Verkehrszahlen zum Zeitpunkt der Planfeststellung mehr als verdoppelt“ schreibt das RP.

Regierungspräsidium setzt auf einen Mix

Entsprechend werde der damals prognostizierte Lärmschutz durch die bestehenden Schutzvorkehrungen nicht erreicht, „weshalb eine Ertüchtigung des Lärmschutzes notwendig geworden ist“. Das bedeutet: Die auf Höhe Engstlatt angebrachten Lärmschutzwände sind nicht mehr in der Lage, den Lärm des vorbeirauschenden Verkehrs adäquat zu mindern.

Das RP arbeitet deshalb Pläne aus und setzt auf einen Mix aus Lärmschutzmaßnahmen, denn ein adäquater Lärmschutz könne nur in Kombination mehrerer Maßnahmen erreicht werden, so das RP. Bei den Lärmschutzwänden werden laut der Behörde verschiedene Varianten hinsichtlich Bauart, Lage und Dimensionierung untersucht, „um den bestmöglichen Lärmschutz zu gewährleisten“.

Zu dem Paket gehören unter anderem die Sanierung und Ertüchtigung der bestehenden Lärmschutzwände mit hoch absorbierenden Elementen sowie auch eine Erhöhung, wo dies statisch möglich und verhältnismäßig ist.

Wann ersten Baumaßnahmen an den Wänden erfolgen, kann das RP noch nicht sagen, „da noch eine Machbarkeitsstudie aussteht. Erst nach Vorlage der Ergebnisse können genauere Aussagen getroffen werden“.

Neben den Wänden soll künftig die Fahrbahn der Bundesstraße selbst dazu beitragen, dass noch mehr Lärm geschluckt wird. Aus Tübingen heißt es: „Der Einbau eines lärmtechnisch optimierten Fahrbahnbelags ist als fester Bestandteil des Maßnahmenpakets vorgesehen und wird im Zuge der nächsten anstehenden Fahrbahndeckenerneuerung umgesetzt.“

Der Zeitplan für die Belagarbeiten ist schon etwas konkreter gefasst. Im Abschnitt Balingen-Mitte sei es das Ziel, innerhalb dieses Jahres durch den Einbau eines solchen Fahrbahnbelags auf der B 27 eine erste Verbesserung der Lärmsituation zu erreichen, berichtet das RP in Tübingen.

Medizinisch ist alles klar: Lärm verursacht Stress

Da es sich bei dem betroffenen Bereich um eine Bundesstraße handelt, werden die Kosten vom Bund getragen. Wie teuer das Ganze wird, steht aufgrund noch ausstehender Gutachtenergebnisse derzeit nicht fest. „Jedoch werden verschiedene Varianten mit Blick auf sowohl natur- und artenschutzrechtliche Auswirkungen als auch die Verhältnismäßigkeit von Kosten und Nutzen geprüft“, versichert die Behörde.

Wie belastend Lärm sich auf Menschen auswirken kann, hat die Stadt Balingen auf ihrer Homepage festgehalten. Dauerhafter Lärm kann demnach Stress, Schlafstörungen sowie auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachen. Der Lärmaktionsplan helfe, gesundheitliche Belastungen gezielt zu senken, und schaffe Transparenz sowie Mitwirkungsmöglichkeiten für die Bürger.

Im Zwischenbericht der Lärmaktionsplanung für Balingen sind neben den Hausaufgaben, die es noch zu bearbeiten gilt, auch die bereits realisierten Maßnahmen vermerkt. Genannt werden unter anderem die Fahrbahnsanierung in der Hurdnagelstraße und Geschwindigkeitsbegrenzungen, etwa in der Wilhemstraße, auf 30 Kilometer pro Stunde.