Villingen-Schwenningen hat ein medizinische Versorgungszentrum mit Regiomedes. Soll und muss sich Donaueschingen so etwas auch leisten – und wenn ja, in welcher Form? Darum ging es unter anderem bei der Ratssitzung am 14. April. Foto: Markus Schmitz

Etliche Arztstellen in Donaueschingen bleiben unbesetzt. Der Gemeinderat diskutiert einen Vorstoß der GUB. Die Stadt möchte kein kommunales MVZ umsetzen.

In Donaueschingen klafft eine medizinische Versorgungslücke: Vor allem bei Hausärzten ist die Lage angespannt, Praxen nehmen keine neuen Patienten auf, Wartezeiten steigen, die Erreichbarkeit verschlechtert sich spürbar.

 

Für die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung ist die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) zuständig. Sie soll eine flächendeckende, bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung mit Haus- und Fachärzten garantieren.

Nach Zahlen der KVBW liegt der Versorgungsgrad in Donaueschingen nur bei 76,9 Prozent, rechnerisch sind 9,5 Arztstellen unbesetzt. Hinzu kommen ein hoher Altersdurchschnitt in der Ärzteschaft, schwierige Praxisnachfolgen und Arbeitszeitwünsche, die mit klassischen Einzelpraxen kaum vereinbar sind.

Genau hier setzt ein Antrag der GUB-Fraktion an: Sie wollen die Beratungsfirma Diomedes beauftragen lassen, um eine Machbarkeitsstudie für ein gemeinwohlorientiertes, genossenschaftliches MVZ mit kommunaler Beteiligung zu erarbeiten, wie GUB-Fraktionssprecher Markus Milbradt bei der Ratssitzung am 14. April ausführt. Das Ziel: die langfristige, wohnortnahe ärztliche Versorgung in Donaueschingen zu sichern.

Markus Milbradt, GUB-Fraktionssprecher. Foto: Roland Sigwart Photographie

Oberbürgermeister Erik Pauly macht jedoch klar, dass er das skeptisch sieht: Ein kommunal betriebenes Zentrum sei eine freiwillige Leistung, für die angesichts der Haushaltssituation weder Geld für eine Studie noch für einen eventuellen Betrieb vorhanden sei. „Hier steht ganz klar die KVBW in der Pflicht und nicht die Stadt.“ Zugleich verwies er darauf, dass die Stadt bereits aktiv daran sei, Ärzte anzusiedeln. Die Verwaltung verweist auf das Projekt „Ärztekompass – Heute für Morgen“, das seit Ende 2024 bei der Wirtschaftsförderung angesiedelt ist und das von Theo Kneer, Sachbereichsleiter Wirtschaftsförderung, bei der Ratssitzung präsentiert wurde.

Heute für Morgen

2024 wurden zunächst die Ausgangslage analysiert, Akteure vernetzt und vergleichbare Projekte in Deutschland ausgewertet. Es folgten zwei Ärztetreffen in den Donauhallen: Zunächst stellte die KVBW Versorgungssituation und Förderinstrumente vor, anschließend wurden direkte Drähte zu Ansprechpartnern aufgebaut.

2025 war der Mediverbund zu Gast, der MVZ ohne kommunale Beteiligung betreibt; dort laufen laut Verwaltung Gespräche mit zwei Fachärzten über ein gemeinsames Projekt. Parallel wurde auf der städtischen Homepage der „Ärztekompass“ eingerichtet – mit Praxisporträts, Standortinfos für Neuansiedlungen, Verlinkung zur KVBW und Einbindung regionaler Gesundheitsakteure.

Auch die Zukunft des Klinikstandorts spielt bei der Frage um die Umsetzung eines MVZ eine Rolle. Foto: Hannah Martin

Allerdings geschieht all das nebenher: Für das Thema ärztliche Versorgung gibt es in der Verwaltung keine eigenen Stellen, die Wirtschaftsförderung betreut das Projekt zusätzlich zum normalen Aufgabenpaket.

Für die Verwaltung ist deshalb klar: Die Zuständigkeit liege nicht bei der Stadt, Investitionen in ein kommunales MVZ würden den ohnehin angespannten Haushalt stark belasten, Kostenschätzungen gebe es nicht, Recherchen zu ähnlichen Projekten deuteten aber auf jährlich sechsstellige Beträge hin. Für 2026 sind weder Mittel für eine Machbarkeitsstudie noch für weitergehende Schritte eingestellt.

Im Gemeinderat prallten zwei Sichtweisen aufeinander. Jens Reinbolz (SPD) begrüßt es, dass die Stadt sich „keinen zusätzlichen Klotz ans Bein binden“ wolle, kritisiert aber scharf die Kassenärztliche Vereinigung, die ihrer Aufgabe der Stellenbesetzung aus seiner Sicht nicht nachkomme. Er erinnert daran, dass die Räte den Bürgern verpflichtet seien: „Wenn es eine Chance gibt, die Versorgung zu verbessern, müssen wir diese nutzen.“ Ein MVZ könne aus seiner Sicht auch ohne Defizit geführt werden, der erste Schritt müsse aber ein Machbarkeits-Gutachten sein.

Nicht kostendeckend?

CDU-Fraktionschef Marcus Greiner hält dagegen, ein kostendeckender Betrieb eines kommunalen MVZ sei nicht realistisch. Sein Weg: Kooperationen mit anderen Kommunen eingehen, etwa über bestehende Modelle wie das kommunale MVZ Regiomedes in Villingen-Schwenningen.

Lisa Fritschi (FDP) lehnt den GUB-Antrag ebenfalls ab und nennt vier Gründe: die angespannte Haushaltslage und der Vorrang von Pflichtaufgaben der Stadtverwaltung, die Zuständigkeit der KVBW, die bereits laufenden Aktivitäten der Stadt über den „Ärztekompass“ sowie die ungeklärte Zukunft des Klinikstandorts Donaueschingen. „Eine Machbarkeitsstudie ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht angemessen.“

Ganz anders argumentiert Uwe Kaminsky (Grüne): „Wir dürfen das Thema nicht länger aufschieben, junge Familien müssen für Kinderarztbesuche bis nach Freiburg fahren – da müssen wir uns nicht wundern, wenn junge Familien wieder von hier wegziehen“. Die grundsätzliche Ärzteversorgung müsse offensiv angegangen werden, die Stadt müsse in den Wettbewerb um Ärzte eintreten.

In Wettbewerb eintreten

GUB-Stadträtin Alexandra Riedmaier betonte, jeder sehe die Not, die Versorgung sollte deshalb höchste Priorität haben. „Ein MVZ reduziert die bürokratischen Lasten für Ärzte und kann ein entscheidender Anreiz sein, nach Donaueschingen zu kommen.“ Vorerst gehe es nur um eine Studie, um Ausgangslage und Machbarkeit zu prüfen.

Am Ende wurde es zur Kampfabstimmung: Grüne, SPD und GUB stellten sich hinter den Antrag auf eine Machbarkeitsstudie, zusammen kamen sie auf 14 Stimmen. CDU und FDP folgten der Linie der Verwaltung und lehnten den Antrag ab, 19 Räte stimmten für die Beschlussvorlage der Stadt und damit gegen die Beauftragung von Diomedes.

Zuständigkeit der KVBW

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
ist die Selbstverwaltungsorganisation der niedergelassenen Vertragsärzte und -psychotherapeuten im Land. Sie hat die Pflicht, eine flächendeckende, wohnortnahe ambulante medizinische Versorgung der gesetzlich Versicherten zu organisieren. Dazu plant sie anhand gesetzlicher Bedarfsrichtlinien, wie viele Ärzte welcher Fachrichtung sich in einer Region niederlassen dürfen, schließt Verträge mit den Krankenkassen und verteilt die Honorare an die Praxen.