Ein „Paradebeispiel“, wie die Gesetzgebung den Spielraum der Gemeinde begrenzt, ist die Wiesebrücke in Steinen. Bürgermeister Gunther Braun möchte ein Überholverbot für Radfahrer, die an dieser Stelle die Uferseite wechseln und die Fahrbahn queren müssen. Foto: Gerald Nill

Juristische Vorgaben hemmen Gemeinden in ihrer Entwicklungsmöglichkeiten: Diesen Eindruck hatte Steinens Bürgermeister Gunther Braun gegenüber Umweltministerin Thekla Walker geäußert.

In der Videokonferenz mit der Umweltministerin hatte Braun beklagt, dass gesetzliche Paradigmen auch Projekte der Energiewende bremsen. Walker hatte dies unter Hinweis auf Anweisungen an die genehmigenden Behörden zur Beschleunigung der Verfahren dementiert.

 

Jetzt nennt Braun beispielhafte Vorhaben der Gemeinde, die sich kostspielig verzögern, weil „Dokumente hin- und hergeschoben werden“, wie er sagt. Als Beispiel nennt der Bürgermeister das soeben realisierte Neubaugebiet Scheracker. Im konkreten Fall platzten alle Kostenprognosen und Terminpläne an einer geplanten Verlegung eines Gewässers an den Bestimmungen des Umweltschutzes. „Ein Gewässer, das eigentlich kein Gewässer ist“, so die Sicht Brauns, „weil es im Sommer trocken fällt.“ Trotzdem werde ein Gutachten nach dem anderen geschrieben, um sicherzustellen, dass keine Fische sterben müssen. „Fische, die es im Scheracker nicht gibt.“ Fazit Brauns: „Eine pragmatische Lösung mit den Behörden scheitert an der Gesetzgebung.“

An die Adresse der Landesregierung bestätigt Steinens Bürgermeister gerne, „dass sie in Stuttgart viel angeregt haben, um Verfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen“. Braun weiter: „Aber die Gesetze blockieren dennoch eine Umsetzung.“ Das sei keine Kritik an handelnden Personen. „Die stecken im Korsett fest und tun ihre Pflicht.“ Seit Neuestem gibt es auch den so genannten „Bauturbo“ zur Beschleunigung von Bauvorhaben. Kommunen erhalten dazu mehr Befugnisse, Festsetzungen zum Bauen zum Beispiel im Außenbereich zu tätigen. Aber auch die Kommunen müssen sich an geltendes Recht halten.

Rathäuser unterliegen denselben Zwängen

Auch auf anderen Gebieten, wo die Gemeinde zuständig sei, unterliege nicht zuletzt das Rathaus denselben Zwängen. „Da schließe ich uns als Ortspolizeibehörde nicht aus.“ Wenn es beispielsweise um die Genehmigung von Festivitäten gehe, müsse auf die Einhaltung von Hygiene-Auflagen und Sicherheitsvorschriften geachtet werden. „Da sind wir letztlich die Spaßbremsen“, erklärt Braun selbstkritisch.

Im Bauwesen fehlen pragmatische Lösungen

Mehr pragmatische Lösungen hätte sich Braun in der Vergangenheit auch im Bauwesen gewünscht. Im Falle eines abgebrannten Wohnhauses in Weitenau, das nach Jahren wieder aufgebaut werden sollte, verstand der Bürgermeister sowie der Gemeinderat nicht, dass das Objekt inzwischen im Außenbereich liegt, was einen doppelt so langen und doppelt so teuren Genehmigungsprozess nach sich zöge oder gar nicht mehr realisierbar war. „Auch für eine Bebauung im Moosmattweg sprechen wir von einem Außenbereich.“ Das Bauvorhaben verteuere sich durch das ursprünglich angedachte zweistufige Genehmigungsverfahren locker um 60 000 bis 70 000 Euro für die Bauherren. Dank „Bauturbo“ jetzt nur noch einstufig, dennoch mit allen fachbezogenen Gutachten und Stellungnahmen. Dies „zum Leidwesen der kleinen Häuslebauer“. Klar sei, dass nicht gegen geltendes Recht verstoßen werden darf, aber Behörden müssten ihren Ermessensspielraum auf fachlicher Ebene mehr ausschöpfen dürfen.

Steinens Bürgermeister Gunther Braun Foto: Gerald Nill

Das galt auch für die Einführung von Tempo 30, wofür Steinen lange gekämpft habe. Die Gemeinde habe den aufwendigen und teuren Prozess des vierstufigen Lärmschutzaktionsplans durchlaufen, um zum Ziel zu kommen. „Leider enden die 30er Schilder auf der Kanderner Straße an der Jahnhalle“, bedauert Braun. „Die Anwohner dahinter bis zum Ortsausgang schreiben mir böse Briefe: ,Sind wir keine Bürger?’“ Die rechtliche Begründung sei ganz schwer zu vermitteln: „Es gibt hier nicht genug Betroffenheiten“, zitiert der Bürgermeister und sagt: „Da wird die Vernunft ausgehebelt.“

Radweg an der Wiese als „Paradebeispiel“

Sein „Paradebeispiel“ sei der Radweg an der Wiese. An der Wiese-Brücke wechsele der Radweg die Uferseite, was bedeutet, das Zweiradfahrer die Straße überqueren müssen. „Wir wollen deshalb auf der Brücke ein Überholverbot von Fahrrädern, das gibt es in der Straßenverkehrsordnung.“ Braun weiter: „Wir dürfen aber nicht, weil die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür nicht gegeben sind.“

In der Konferenz mit Umweltministerin Walker hatte Braun noch beklagt: „Der Mut vergangener Generationen fehlt“, was direkt den Widerspruch der Grünen-Politikerin nach sich gezogen hatte. Jetzt präzisiert Steinens Bürgermeister und verweist auf den eher partnerschaftlichen Umgang von einst zwischen den Projektträgern und den Instanzen. Früher haben sich Gemeinden und Genehmigungsbehörden bei größeren Projekten zusammengesetzt und gemeinsam überlegt, wie die Sache gelingen kann. Heute finden diese Vorbesprechungen nicht mehr statt. Einerseits auf Grund der Aufgabenfülle, zum anderen um sich rechtlich nicht angreifbar zu machen. Braun abschließend: „In dem Dilemma stecken wir in vielen Bereichen.“ Einerseits äußert er vollstes Verständnis für die Zwänge der Genehmigungsinstanz, andererseits sei er zu wenig Verwaltungsmensch und zu sehr Pragmatiker.