Die Bewohnerbeiräte des diakonischen Sozialunternehmens Mariaberg haben jüngst über die Gesetzesänderung des Wohn- Teilhabe- und Pflegegesetzes gesprochen.
„Ich bin dafür, dass der Bewohnerbeirat so erhalten bleibt, wie bisher.“ Dieser Haltung von Patrick Knaus, einem der Bewohnerbeiräte des diakonischen Sozialunternehmens Mariaberg, stimmten seine Kollegen beim jüngsten Treffen im Kommunikationszentrum zu, wird schriftlich mitgeteilt.
Hauptthema war die Gesetzesänderung des Wohn- Teilhabe- und Pflegegesetzes (WTPG) des Landes Baden-Württemberg von 2014, die im Herbst verabschiedet werden soll.
Eine kleine, feine Änderung eines Paragrafen gibt Anlass zur Sorge
Es soll neu gefasst werden, um unter dem Titel „Gesetz für Teilhabe- und Pflegequalität (TPQG)“, laut Pressemitteilung des Sozialministeriums vom 9. April Prozesse „zu entbürokratisieren und zu flexibilisieren, um die Heimaufsichtsbehörden, aber auch die Träger von gut geführten Einrichtungen zu entlasten (…)“.
Eine kleine, aber feine Änderung hat aber nun Fragen und Sorgen auch im Mariaberger Bewohnerbeirat aufgeworfen: In Kombination mit dem Außerkrafttreten der Landesheimmitwirkungsverordnung scheinen die Rolle und Mitwirkungsrechte des Bewohnerbeirats nun aufgeweicht zu werden. Aus einer Pflicht für die Einrichtung, ein solches Gremium zu haben, wird ein „Soll“.
Menschen in der Eingliederungshilfe wollen ihr Leben dort aktiv mitgestalten
Eine Erklärung der Mariaberger Bewohnerbeiräte: In Einrichtungen der Seniorenpflege konnte sich in der Vergangenheit mangels Interessenten kein Gremium bilden. Damit verstießen etwa Altenheime gegen die Verordnung, die verpflichtend einen Beirat vorsah – auch, wenn die Bewohner selbst wohl keinen Bedarf daran hatten.
In Einrichtungen der Eingliederungshilfe hingegen verbringen Menschen mit Unterstützungsbedarf oft einen Großteil ihres Lebens und haben Interesse, dieses mitzugestalten. Das neue Gesetz erkennt diese Unterscheidung in seinen Ausführungen zwar an, bildet sie aber im entsprechenden Paragrafen nicht eindeutig ab.
Bis zur November-Sitzung in Mariaberg herrscht Klarheit über das Gesetz
„Diese Änderung verunsichert und wir wünschen uns, dass allen Bewohnerbeiräten im Bereich der Eingliederungshilfe weiterhin selbstverständlich die Unterstützung zugestanden wird, die sie zur Ausübung ihres Amtes benötigen“, sagte der Mariaberger Vorstand Michael Sachs.
Auch der Angehörigenbeirat des Mariaberg e.V. hat sich in einer Resolution vom Juli der „Gemeinsamen Anfrage zur Reform des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes“ der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Baden-Württemberg angeschlossen, die diese im Mai veröffentlicht hatte und die Novellierung kritisch sieht.
Im November findet die nächste Sitzung des Gesamtbewohnerbeirats in Mariaberg statt – bis dahin wird Klarheit über das neue Gesetz herrschen.