Die Rentenversorgung in Deutschland ist gut. Infolge der Demografie muss das System jedoch auf den Prüfstand gestellt werden. Foto: imago images / Panthermedia

Wie lässt sich die gesetzliche Rentenkasse in Zukunft noch finanzieren angesichts der Alterung der Gesellschaft? Der Chef der Rentenversicherung Baden-Württemberg bringt einen Systemwechsel bei der jährlichen Rentenanpassung ins Spiel.

Auch in schwierigen Zeiten gibt es positive Nachrichten: Weder Corona noch die aktuelle Energiekrise haben die gesetzliche Rentenkasse bisher nachhaltig beschädigt – im Gegenteil, von allen Sozialversicherungen steht sie am besten da.

 

Bei den Pflichtbeiträgen aus abhängiger Beschäftigung verzeichnet die Deutsche Rentenversicherung (DRV) gegenüber dem Vorjahr mit mehr als fünf Prozent ein deutliches Wachstum. „Wir merken zwar, der Anstieg flacht ab, aber es ist noch ein Zuwachs“, sagt Andreas Schwarz, der Vorsitzende der DRV-Geschäftsführung in Baden-Württemberg. Infolge der Demografie sei der Arbeitsmarkt so leer gefegt, dass die Menschen relativ leicht Arbeit fänden. Auch habe es wegen der Pandemie eine Verschiebung zugunsten der Rentenkassen gegeben: Viele Minijobber hätten woanders eine reguläre Beschäftigung gefunden. Ungeachtet dessen erfordert die gesellschaftliche Alterung einen klaren Kurswechsel der Politik, um die Finanzierung der Renten langfristig sicherzustellen.

Wie akut ist der Handlungsbedarf? Bis Ende 2025 ist die Lage aus Sicht der Bundesregierung klar: Der Beitragssatz von aktuell 18,6 Prozent darf 20 Prozent nicht übersteigen, und das Mindestrentenniveau ist auf 48 Prozent fixiert. Zudem lehnt die Ampel eine Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters über die 67 Jahre hinaus ab. Doch für die Zeit nach 2025 müssen bald die Weichen gestellt werden.

Die Rentenversicherung sieht die Finanzen noch auf längere Zeit gesichert: Es wäre „schön“, wenn in dieser Legislaturperiode eine Stabilisierung der Rentenkassen gelänge, „aber ich möchte nicht Panik machen“, sagt Schwarz. „Wir haben ein Zeitfenster bis 2030, in dem wir uns auf einem Pfad bewegen, der noch nicht brisant wird.“ Dies bedeute nicht, die Entscheidungen bis dahin aufzuschieben. Aktuell verstehe er, dass der Fokus der Regierenden nicht auf der Rente liegt. Doch müsse die Koalition in dieser Amtszeit sagen, wo es langgehen soll.

Wie ist die Perspektive? Wenn das Rentenniveau dauerhaft auf 48 Prozent festgeschrieben werden soll, steigen automatisch der Beitragssatz und die Bundeszuschüsse in Höhe von knapp 79 Milliarden Euro (in 2021), also aus Steuermitteln. Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium betonte im Mai, dass nach Simulationsrechnungen auch ohne die Festschreibung im Jahr 2050 dann 60 Prozent des Bundeshaushalts in die Rentenversicherung fließen müssten – aktuell sind es 22 Prozent. Dies würde die finanzpolitische Handlungsfähigkeit des Staates gefährden. Der Ansatz der doppelten Haltelinie dürfte sich daher auf Dauer nicht durchhalten lassen“, stellt der Beirat fest. Und Schwarz ergänzt: Schon wegen der anderen großen Aufgaben dürfe man nicht darauf setzen, dass der Bundeshaushalt alles bezahlen kann. „Das wird nicht funktionieren.“

Was bringt die Aktienrente? Noch in diesem Jahr will die Bundesregierung ein neues Rentenpaket schnüren. Eine tragende Säule der künftigen Rentenfinanzen soll die staatliche Aktienrente sein – ein FDP-Projekt, über das aus Sicht der Rentenversicherung noch „ein großer Schleier liegt“. Bekannt ist: Mit zehn Milliarden Euro soll ein Kapitalstock aufgebaut werden, der als dauerhafter Fonds von einer öffentlich-rechtlichen Stelle wie der Bundesbank verwaltet und global angelegt werden soll.

Angesichts des Abschwungs an den Börsen lässt sich das Vorhaben aktuell psychologisch schlecht vermitteln. Zudem kann diese Summe nur ein Anfang sein. Zum Vergleich: Ende 2021 betrugen die Reserven der Rentenversicherung knapp 39 Milliarden Euro oder 1,6 Monatsausgaben – insofern würden zehn Milliarden Euro nicht einmal für die Ausgaben von zwei Wochen reichen.

Ziel der Aktienrente ist auch nicht, der Rentenversicherung ein zusätzliches Polster für bessere Leistungen zu verschaffen. Vielmehr soll der Bundeshaushalt gegen wachsende Zuschüsse gewappnet werden. Konkret beschafft sich der Staat – als „sicherer Hafen“ für Anleger – mit Anleihen Geld zu günstigen Konditionen, das dann in Aktien investiert wird und höhere Renditen bringen soll. Mit denen bedient er den Schuldendienst und reduziert den Bundeszuschuss.

„Wie beim Baron von Münchhausen“

„Wie der legendäre Baron von Münchhausen zieht man sich quasi am eigenen Schopf aus dem Sumpf“, sagt Schwarz. Dies kann nur funktionieren, wenn die zugrunde liegenden Annahmen eintreten: also wenn die Unternehmen, in die investiert wird, einen höheren Ertrag erwirtschaften, als der Staat für das geliehene Kapital bezahlen muss. Liegen die Erträge der Aktien aber darunter, und wurde vielleicht sogar gutes Geld in ein schlechtes Unternehmen investiert, dann folgt der „Ritt auf der Kanonenkugel“.

Wie lässt sich die Rentenkasse retten? Aus Sicht der Wirtschaftsverbände gibt es vor allem eine Lösung: die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 69 oder 70 Jahren. Weniger Streitpotenzial hat allerdings ein Weg, der schon in einigen europäischen Ländern praktiziert wird – und der nun auch die Ökonomen beschäftigt: die preisindexierte Dynamisierung der Renten. Dabei wird die jährliche Rentenanpassung nicht mehr an die Lohnentwicklung gekoppelt, sondern an die Inflationsrate. Demnach würde die Rente beim Eintritt aus den persönlichen Entgeltpunkten und einem lohnbezogenen aktuellen Rentenwert ermittelt – in den folgenden Jahren jedoch würde sie entsprechend der Preisentwicklung steigen. Im Vordergrund stünde der Kaufkrafterhalt; der von den Erwerbstätigen erzielte Produktivitätsfortschritt würde nicht mehr zusätzlich an den Ruheständler weitergegeben. Denn die Frage stellt sich: Muss dieser im gleichen Maße am Lohnzuwachs beteiligt werden wie der Mensch, der jeden Morgen zur Arbeit geht?

Hohe Inflation ist nur kurzfristig eine Hürde

Aktuell ist die Inflationsrate zwar historisch hoch, doch langfristig bleibt sie unter der Lohnanpassung, so die Erwartung. Der Rentenzuwachs wäre geringer als im heutigen System. Dieses Sparmodell ist auch eine Antwort auf die steigende Lebenserwartung und längere Rentenbezugszeiten: Verbunden mit höheren Startbeträgen bei der Rente käme es vor allem Geringverdienern mit niedrigeren Rentenansprüchen zugute.

Diese haben statistisch betrachtet jedoch eine geringere Lebenserwartung und einen kürzeren Ruhestand. Besserverdiener mit höheren Rentenansprüchen leben länger; sie müssten gegenüber dem heutigen Prinzip auf Dauer Abstriche machen. Ein Systemwechsel wäre sozial deutlich gerechter.

Riesiger Finanzbedarf

Beiträge
 Ohne Veränderung des geltenden Rechts bewegen sich die Kerngrößen der Rentenfinanzen in ungünstige Richtungen: Laut der jüngsten Finanzschätzung der Deutschen Rentenversicherung steigt der Beitragssatz bis 2030 von heute 18,6 Prozent auf 21,1 Prozent an – das Rentenniveau fällt von 48 auf 46,9 Prozent.

Zuschüsse
 Für 2035 wird ein Beitragssatz von 22,3 Prozent und ein Rentenniveau von 45,2 Prozent erwartet. Die Bundeszuschüsse von knapp 79 Milliarden Euro im Jahr 2021 müssten auf 110,5 und 130,5 Milliarden Euro klettern. Diese Vorausberechnungen sind wegen der volatilen Wirtschaftslage mit erheblichen Unsicherheiten versehen.

Altersrenten
 Bei den Bruttoaltersrenten gibt es bundesweit deutliche Unterschiede. Ende 2020 lagen die durchschnittlichen Renten nach mindestens 35 Versicherungsjahren für Männer am höchsten in Nordrhein-Westfalen mit 1752 Euro. Hier arbeiteten viele Männer früher in gut bezahlten Jobs im Bergbau. Baden-Württemberg folgt mit 1722 Euro auf Rang drei. Die östlichen Länder liegen zwischen 1465 und 1511 Euro. Bei den Frauen liegt der Südwesten mit 1206 Euro im Mittelfeld, wobei die Differenzen bei ihnen geringer sind. Der bundesweite Durchschnitt beträgt 1225 Euro.