Die Regierung will der Bundespolizei mehr Kompetenzen zum Kampf gegen Drohnen geben. Das ist richtig, kommentiert Christian Gottschalk. Aber es bedarf noch viel mehr.
Für die „heute show“ und vergleichbare Formate ist das ein gefundenes Fressen. Drohnensichtung in Deutschland, und der Bürokratie-Irrsinn nimmt seinen Lauf. Landespolizei telefoniert mit Bundespolizei, die faxt der Bundeswehr – und das Ganze wieder zurück. Erst mal muss geklärt werden, ob das Flugobjekt über den Bahngleisen seine Runde dreht oder ein paar Meter daneben, dann wird das nächste Dilemma besprochen: Wer schießen kann, darf nicht – wer schießen darf, kann nicht.
Letztlich muss Karlsruhe entscheiden
Sich darüber lustig zu machen ist das eine, es besser zu machen etwas anderes. Die nun angestoßene Erweiterung des Bundespolizeigesetzes ist ein erster Schritt, mehr aber auch nicht. Die Regeln der örtlichen Zuständigkeit bleiben auch nach der Neufassung komplex. Die Bundeswehr in das Drohnenabwehrprogramm einzubinden, ist der rechtlich deutlich kompliziertere Weg. Das darf aber nicht heißen, diesen nicht in Angriff zu nehmen. Dass diejenigen, die technisch eine Bedrohungslage beheben können, dies nicht dürfen, ist absurd. Ob das Grundgesetz geändert werden müsste, um den Irrsinn zu beheben, ist umstritten, die dafür nötige Mehrheit unwahrscheinlich. Ob es auch ohne Grundgesetzänderung geht, müsste das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Wie das zum Drohnenabschuss durch das Militär steht, lässt sich nicht prognostizieren. Es wäre nicht das erste mal, dass erst ein Fall herbeigeführt werden muss, um juristische Klarheit zu bekommen.