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Nach der Brandkatastrophe von Backnang mit acht Toten hat sich Ministerpräsident Kretschmann (Grüne) dafür ausgesprochen, die Übergangsfrist für den verpflichtenden Einbau von Rauchmeldern in bereits bestehenden Häusern und Wohnungen zu verkürzen. Der bisher in der Landesbauordnung anvisierte Zeitraum bis 2017 sei zu lang.

Stuttgart - Wann kommt die Rauchmelder-Pflicht? Nachdem Vertreter der Regierungsfraktionen und der Landesregierung am Montag aufs Tempo gedrückt hatten, konkretisiert sich nun das weitere Vorgehen. So beschlossen die Landtagsfraktionen von Grünen und SPD am Dienstag, das Thema vorzuziehen. Schon in wenigen Wochen könnte ein entsprechendes Gesetz in Kraft treten.

Bisher war die vom Kabinett bereits beschlossene Rauchmelderpflicht für Neubauten und Beherbergung Bestandteil der neuen Landesbauordnung. Weil sich diese aber verzögert, wird die Rauchmelderpflicht jetzt davon abgekoppelt. Grünen-Fraktionsvorsitzende Edith Sitzmann sagte im Anschluss an die Fraktionssitzung: „Rauchmelder retten Leben. Daher ist es höchste Zeit, eine gesetzliche Regelung zu treffen, die den Einbau in allen Wohngebäuden vorschreibt.“ Die Grünen wollten deshalb zügig einen gemeinsamen Gesetzentwurf mit der SPD in den Landtag einbringen. Letztere sieht sich jedoch als wahren Urheber: „Es ist erfreulich, dass der Koalitionspartner nun einer eigenständigen Regelung zustimmt. Diese Linie hat die SPD schon zu Beginn der gemeinsamen Regierung vertreten“, ließ Fraktionschef Claus Schmiedel verlauten.

Für realistisch halten wir Sommer 2014“

Für Neubauten soll die Rauchmelderpflicht e sofort gelten. Für den Gebäudebestand ist weiterhin eine Übergangsfrist vorgesehen. Diese solle „so lang wie nötig und so kurz wie möglich sein“, sagte die Grünen-Fraktionschefin: „Für realistisch halten wir Sommer 2014.“ Die Brandkatastrophe von Backnang habe deutlich gezeigt, dass insbesondere die Wohnungsaltbestände im Fokus stehen müssten. In der Novelle der Landesbauordnung war eine Übergangsfrist bis 2017 vorgesehen.

Auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) dringt auf eine Verkürzung der Frist. Der Zeitraum bis 2017 sei zu lang, sagte er auf Anfrage unserer Zeitung: „So umfassend sind die Investitionen für Rauchmelder nicht, dass diese nicht in kürzerer Zeit realisiert werden könnten.“ Ein exaktes Datum wollte der Regierungschef nicht nennen. Er betonte jedoch: „Eine deutliche Verkürzung ist angebracht und gerechtfertigt.“

Als Reaktion auf unsere Berichterstattung schilderte Leser Eugen Heeb am Dienstag seine Erfahrungen. Er berichtete, dass er in seinen Mietwohnungen vor Jahren Rauchmelder installieren ließ. Bei jeder Neuvermietung habe er die Neumieter darauf hingewiesen, dass es wichtig sei, die Geräte regelmäßig zu überprüfen: „Verlässt mich dann ein Mieter und ich überprüfe in seiner Gegenwart den Rauchmelder auf Funktion, so stelle ich häufig fest, dass die Batterie aufgebraucht ist und damit der Melder im Falle eines Brandes wertlos. Auf meine Frage, wieso die leere Batterie nicht ausgetauscht wurde, erhalte ich die Antwort, dass ich als Vermieter für die Kosten der Ersatzbatterie aufkommen müsse . . .“