Spendensammler brauchen ab Januar 2013 keine behördliche Genehmigung mehr. Foto: dpa

Im Januar fällt das Sammlungsgesetz weg: Spendensammler dürfen ohne behördliche Überwachung schalten und walten.

Stuttgart/Tübingen - Spendensammler dürfen in Zukunft ohne behördliche Überwachung schalten und walten. Das Land begründet das mit der Mündigkeit der Bürger. Doch Experten warnen vor dem Rückzug aus einer Branche, in der viele schwarze Schafe unterwegs sind.

Im Stuttgarter Ordnungsamt ist die Lage eindeutig. "Wir machen künftig keine ethische Prüfung mehr", weiß Ralf Maier-Geißer: "Wer will, kann losziehen und für seine Teddybärensammlung die Büchse hinhalten." Oder aber für noch dubiosere Zwecke. Für die Inhalte der Sammlungen, seien sie auf der Straße, im Internet oder sonst wo, fühlen sich die staatlichen Behörden in Zukunft nicht mehr zuständig.

Grund ist die Aufhebung des Sammlungsgesetzes zum 1. Januar. Die hat der Landtag im November beschlossen. Baden-Württemberg verabschiedet sich damit ebenso aus der Kontrolle wie die meisten anderen Bundesländer bereits zuvor. Lediglich Rheinland-Pfalz, Thüringen und das Saarland halten an ihren Regelungen fest. Bisher waren Haus- und Straßensammlungen erlaubnispflichtig. Andere Formen wie Spendenaufrufe, das Aufstellen von Büchsen oder Altkleidersammlungen, bei denen mit einem gemeinnützigen Zweck geworben wurde, unterlagen der Überwachung der Sammlungsbehörden. Beides entfällt in Zukunft.

Spendenmarkt hat sich wesentlich verändert

Als offizielle Begründung für die Abschaffung dient der Wandel der Zeit. "Der Spendenmarkt hat sich in den vergangenen Jahrzehnten wesentlich verändert", sagt Helmut Zorell, Sprecher des Sozialministeriums. Weil zunehmend auch Fernsehen und Internet eine Rolle bei der Spendenwerbung spielten, habe das Sammlungsrecht nur noch einen immer kleineren Ausschnitt des Markts abdecken können. Zudem hätten die Bürger heutzutage "über die Medien und das Internet viele Möglichkeiten, sich über die Sammlungsveranstalter zu informieren".

Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Im Text des Aufhebungsgesetzes findet sich folgende Passage: "In der Praxis der Sammlungsbehörden treten – insbesondere im Bereich der Überwachung nicht erlaubnisbedürftiger Sammlungen – zunehmend Vollzugsprobleme auf." Das Regierungspräsidium Tübingen als Behörde für landesweite Spendenaufrufe sei "aus Kapazitätsgründen objektiv nicht in der Lage, Hinweisen aus der Bevölkerung über fragwürdige Spendenaufrufe konsequent nachzugehen". Eine vernünftige Umsetzung des Sammlungsgesetzes würde daher "eine erhebliche personelle Aufstockung" erfordern. "Selbst bei einer Vervielfachung der Ressourcen könnte eine umfassende staatliche Kontrolle nicht mehr gewährleistet werden", sagt Zorell. Also schafft man das Gesetz lieber ab. Offiziell heißt das "Entbürokratisierung".

Beim deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) in Berlin spricht man stattdessen von einer Vernachlässigung des Informations- und Schutzbedarfs der Verbraucher. "Wir finden nicht gut, dass jetzt auch noch Baden-Württemberg aussteigt", sagt DZI-Geschäftsführer Burkhard Wilke. Sein Institut liefert über sein Spendensiegel Hinweise darauf, welche Organisation seriös arbeitet und welche nicht. Derzeit sind 251 Organisationen damit ausgezeichnet. Etwa 30 Prozent fallen bei den Prüfungen durch, die sie selbst beantragen müssen.

Das Land argumentiert, der Verbraucher könne sich in Zukunft bei Spendenfragen einfach vom DZI beraten lassen. Das vernimmt man dort mit einem gewissen Befremden.

"Länder versagen wichtigen Basisschutz"

"Es ist schön, wenn unsere Arbeit Wertschätzung erfährt", sagt Wilke, "aber die Länder versagen den Bürgern einen wichtigen Basisschutz". Er verweist auf Rheinland-Pfalz. Dort habe man das Gesetz reformiert und könne jetzt mit wenig Personalaufwand umfassend Sammlungen überwachen. "In diese Richtung müsste es gehen", sagt Wilke, "stattdessen aber geben die Länder eines nach dem anderen wie die Lemminge die Verantwortung ab mit Begründungen, die Fachleute zurückweisen".

Das Sozialministerium wehrt sich gegen den Vorwurf, die Politik kapituliere vor den Problemen. "Der Spendenmarkt wird künftig nicht völlig unkontrolliert sich selbst überlassen", bekräftigt Zorell. Nach wie vor greife etwa bei Betrugsfällen das Strafrecht. Polizei und Ordnungsbehörden könnten zudem weiterhin einschreiten, wenn Sammlungen die öffentliche Sicherheit stören. Andere Bundesländer hätten nach der Aufhebung ihrer Sammlungsgesetze keine schlechten Erfahrungen gemacht.

Die Änderung findet allerdings auch Zustimmung – überall dort, wo in Zukunft einfacher gesammelt werden kann. Christine Schaaf etwa, die die Montagsdemonstrationen gegen Hartz IV mitorganisiert, begrüßt die neue Freiheit. "Wir haben bei dem Thema in der Vergangenheit immer wieder wegen Lächerlichkeiten Probleme bekommen", sagt sie. Man habe sich oftmals schikaniert gefühlt, etwa wenn es um die Frage gegangen sei, ob ein simples Aufstellen einer Spendendose bereits eine Anmeldung brauche oder nicht.

"Wir blicken nur durch eine andere Brille"

Wer sammelt, ist künftig also keiner inhaltlichen Prüfung mehr ausgesetzt. Allerdings bedeutet das nicht, dass alles ohne jede behördliche Auflage erlaubt ist. Beim Ordnungsamt ist künftig schlicht ein anderes Rechtsgebiet betroffen. "Die Geschichte läuft von Januar an nicht mehr im Gewerberecht, sondern im Straßenrecht", sagt Maier-Geißer. Wer im öffentlichen Raum sammeln will, braucht künftig eine Sondernutzungserlaubnis. Die kostet. Für gemeinnützige Zwecke ist aber eine Befreiung möglich. Zumindest die Stadt Stuttgart spart sich also durch die Gesetzesänderung kein Personal. Maier-Geißer weiß: "Wir betrachten das in Zukunft nur durch eine andere Brille."