Der BGH bringt durch seinen Beschluss Klarheit in die Besitz- und Stimmverhältnisse beim Oberndorfer Waffenhersteller Heckler und Koch. Foto: Murat/dpa

Der Bundesgerichtshof entscheidet über über eine Beschwerde und stützt damit ein Urteil über Anteile und damit Stimmrechte des Investors Andreas Heeschen am Oberndorfer Rüstungsunternehmen Heckler und Koch.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 11. Februar die Nicht-Zulassungsbeschwerde des Finanzinvestors Andreas Heeschen, der seit den 2000er-Jahren eine Mehrheit Oberndorfer Waffenhersteller Heckler und Koch beansprucht hatte, zurückgewiesen.

 

Im Frühsommer vergangenen Jahres musste in diesem Zusammenhang die Aktionärsversammlung in der Rottweiler Pulverfabrik abgebrochen werden.

Mit dem aktuellen BGH-Beschluss sei das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 15. Dezember nun rechtskräftig, wie aus einer Pressemeldung hervor geht. Infolgedessen seien die 13 925 498 umstrittenen Aktien „dinglich“ auf die Compagnie De Developpment De L’Eau S.A. (CDE) übergegangen.

Operatives Geschäft nicht beeinflusst

„Mit der nun geschaffenen Rechtsklarheit entfällt eine bislang offene gesellschaftsrechtliche Fragestellung, die jedoch zu keinem Zeitpunkt direkten Einfluss auf das operative Geschäft von Heckler & Koch hatte“, teilt das Unternehmen mit.