Die Wasserstände im Kreis Tübingen sind derzeit sehr niedrig – wie auch hier am Beispiel des Lacherweggrabens im Rottenburger Ortsteil Wurmlingen zu sehen. Foto: Begemann

Die Entwicklung der Wasserstände in den Gewässern des Landkreises Tübingen hält das Landratsamt aktuell für bedenklich. Daher erlässt der Kreis ein zeitlich befristetes Wasserentnahmeverbot.

Kreis Tübingen - Wegen der andauernden Trockenheit hat das Landratsamt Tübingen ein zeitlich befristetes Wasserentnahmeverbot erlassen. Die Wasserstände beziehungsweise Abflüsse in den Flüssen und Bächen im Landkreis Tübingen seien aufgrund der bisher trockenen Witterung bereits jetzt schon auf kritische Werte gesunken, schreibt das Landratsamt in einer Pressemitteilung.

Keine Niederschläge zu erwarten

Auch die Wetterprognosen für die nächsten Tage und Wochen lassen keine Niederschläge erwarten. Die Hitze führt jedoch zu hohen Verdunstungsraten. Lokale Regenschauer tragen nur kurzfristig zu einer Entspannung der Niedrigwassersituation bei. Sie fließen entweder schnell oberflächennah ab oder werden vollständig von Boden und Vegetation aufgenommen. "Die Grundwasserstände unterliegen einem Abwärtstrend, was den Trockenwetterabfluss im Gewässer weiter verringert. Die Wasserstände und Abflüsse könnten deshalb in den kommenden Wochen noch niedriger ausfallen. Deshalb sind kritische Zustände für Fische und Kleinlebewesen in den Gewässern nicht auszuschließen", schreibt das Landratsamt.

Regel gilt ab sofort

Das Landratsamt Tübingen beschränkt deshalb per Allgemeinverfügung ab sofort bis zum 30. September den so genannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch. Danach ist es verboten, Wasser mittels Pumpen aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen. Das Schöpfen von Wasser lediglich mit Handgefäßen wie Eimern und Gießkannen bleibt zulässig. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern geahndet werden.

Auch mit Blick auf die gegenwärtige Hitzeperiode appelliert das Landratsamt an das Verantwortungsbewusstsein aller, besonders sparsam mit der Ressource Wasser umzugehen.