Wer hat bei der Halloween-Party der Schodahausbude im Oktober 2023 seine Faust erhoben und einem jungen Mann eine Platzwunde zugefügt? Eine Frage, die das Amtsgericht Balingen zu klären versuchte.
Ist ein 18-jähriger Auszubildender bei der Party am 31. Oktober des vergangenen Jahres von einem bald 35-jährigen Mann aus Empfingen so gegen den Kopf geschlagen worden, dass er an der rechten Stirnseite eine Platzwunde erlitt? Dem Empfinger auf der Anklagebank wurde dies zumindest zur Last gelegt. Körperverletzung, so lautete der Vorwurf gegen ihn. Aber hat er auch wirklich zugeschlagen? Das bestritt der ohne Anwalt vor Gericht erschienene Beschuldigte vehement.
Erst Stadionbesuch, dann zur Halloween-Party
Zunächst schilderte er der Richterin den Verlauf des besagten Tages – zusammen mit Freunden habe er an diesem Tag zuerst ein Fußballmatch des VfB Stuttgart besucht. Danach ging’s zurück nach Empfingen und von dort aus – etwa eine halbe Stunde vor Mitternacht – per Fahrdienst zur Halloween-Party nach Bittelbronn.
Auf dem Weg zur Bar sei er dann vom dem 18-Jährigen angerempelt worden. Daraus entwickelte sich nach seinen Schilderungen wohl eine kurzer Dialog. „Pass auf“, habe er seinem Gegenüber gesagt. „Hast du ein Problem?“, hat dieser anscheinend geantwortet“. „Lass gut sein“, meinte daraufhin wieder der 35-jährige Empfinger und wollte die Situation damit vermutlich eher deeskalieren.
Betroffener sehr überrascht von der Anklage
Und dann ist in dem engen Gedränge eine Faust geflogen. Diese kam aber nicht von ihm, wie der Angeklagte versicherte. Er wies auch darauf hin, dass er zu diesem Zeitpunkt „stocknüchtern“ gewesen sei, weil er schließlich die anderen zum VfB-Spiel und wieder zurück gefahren habe. Deshalb sei er sehr überrascht gewesen, als er die Anklageschrift erhalten habe. Ins Visier der polizeilichen Ermittlungen wegen Körperverletzung war er offensichtlich aufgrund von in sozialen Medien veröffentlichten Bildern geraten, die anscheinend ihn zeigten.
Geschädigter macht nur vage Aussagen
Lichten hätte den Nebel nur die Aussagen des Leidtragenden können, doch der blieb äußerst vage. Er sei an die Bar gegangen und habe sich ein Bier holen wollen, dann habe er zwei Faustschläge bekommen – danach wisse er von nichts mehr.
Eine Beleidigung gegenüber dem Träger eines Fußball-Trikots (Zitat: „Scheiß VfB“) hat er nach eigenen Angaben schon früh am Abend ausgestoßen – zu diesem Zeitpunkt kann der Tatverdächtige jedoch überhaupt noch nicht auf dem Fest gewesen sein.
Den Angeklagten vermochte der 18-Jährige nicht mal eindeutig als Täter zu identifizieren. „Ich stand an der Bar und habe nur noch die Faust von vorne kommen sehen“, antwortete er auf Nachfrage der Richterin. Deren Besitzer beschrieb er vage als „Person mit großer Statur und braun-rötlichen Haaren“. Zu diesem Zeitpunkt habe er vermutlich schon zwei bis drei Bier getrunken, wie er selbst schätzte.
Staatsanwältin und Richterin milde
„Das war eine dürftige Beweisaufnahme mit wenig ergiebigen Aussagen des Geschädigten“, meinte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Weil sich kein hinreichender Tatverdacht gegen den Angeklagten ergebe, sei das Verfahren deshalb einzustellen.
Am Ende stand sogar ein Freispruch der Richterin. Über den war der Beschuldigte mehr als froh: „Ich bin glücklich, dass ich hier nicht zu Unrecht bestraft werde. Ich habe tatsächlich nichts gemacht.“