Im Amtsgericht Oberndorf wurde die Insolvenzverschleppung verhandelt. Foto: Schnekenburger

Insolvenzverschleppung und vorsätzlicher Bankrott: Die Selbstständigkeit endet in einem Desaster – und jetzt vor dem Strafrichter.

Nicht vollständig geklärt, doch vorläufig abgeschlossen ist das Strafverfahren um den Geschäftsführer eines Oberndorfer Dienstleisters im Bereich Maurerhandwerk, Bauplanung und -leitung, das im Herbst 2022 in Insolvenz ging.