Jetzt könnte es plötzlich ganz schnell gehen: Weil Sven Christmann darauf verzichtet, im Rechtsstreit um die Alpirsbacher Bürgermeisterwahl in die nächste Instanz zu gehen, ist nun der Weg für Neuwahlen frei. Doch wie geht es jetzt weiter? Und wann wird ein neuer Bürgermeister gewählt? Unsere Redaktion hat nachgefragt.
Alpirsbach atmet auf. So ist zumindest der Eindruck von Amtsverwalter Norbert Beck. „Jetzt können wir nach vorne schauen“, gibt Beck die Stimmung der Bürger wieder.
Denn in Alpirsbach stehen die Zeichen auf baldige Neuwahlen, nachdem Sven Christmann, der umstrittene Sieger der Bürgermeisterwahl, am vergangenen Freitag bekanntgegeben hat, dass er keine Rechtsmittel gegen das Urteil des Karlsruhe Verwaltungsgerichts einlegen wird. Dieses hatte im Februar die Entscheidung des Landratsamts bestätigt, die Bürgermeisterwahl für ungültig zu erklären.
Doch wie geht es nun weiter? Wann können Neuwahlen stattfinden? Beck bleibt zunächst noch vorsichtig. Er selbst hat erst aus der Zeitung von der Entscheidung Christmanns erfahren.
Zu tun gibt es genug
„Wir haben noch nichts vom Anwalt oder vom Gericht gehört“, so Beck. Und noch ist die Frist, um ein Berufungsverfahren zu beantragen, noch nicht ganz abgelaufen. „In Absprache mit dem Landratsamt warten wir das Ende der Rechtsmittelfrist ab.“ Denn: „Der Teufel ist ein Eichhörnchen.“
Doch bis dahin will der Amtsverwalter nicht untätig bleiben: „Wir schaffen in der Zwischenzeit natürlich.“ Denn trotz aller Vorsicht laufen schon die ersten Vorbereitungen für die Neuwahl: „Wir sind gerade daran, einen Zeitplan zusammenzustellen.“ Dieser müsse dann dem Gemeinderat vorgelegt und beschlossen werden. Beck geht davon aus, dass es bei der Sitzung im April soweit sein wird.
Bis die Bürger dann wählen können, muss noch einiges erledigt werden. Zunächst müsse eine Stellenausschreibung im Staatsanzeiger veröffentlicht werden, erläutert der Amtsverwalter. „Dann gibt es eine Bewerbungsfrist, die man abwarten muss.“
Anschließend müssten die Kandidaten im Mitteilungsblatt und bei einer offiziellen Vorstellungsrunde vorgestellt werden. Und erst wenn das alles erledigt ist, könne die Hauptwahl und die möglicherweise darauf folgende Stichwahl stattfinden.
Den Wahltermin, den die aktuelle Planung vorsieht, möchte Beck aber noch nicht verraten – aus Respekt vor den Stadträten, die dem Plan noch zustimmen müssen. „Das ist Sache des Gemeinderats.“
Die Zeit drängt
Doch letztendlich könnte es sehr viel schneller gehen, als die lange Liste an zu erledigenden Aufgaben vermuten lässt. Denn spätestens Ende Juni müsse die Wahl abgehalten werden, erklärt Beck. Denn so sieht es das Gesetz vor. „Die Wahl muss innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Rechtsmittelfrist abgehalten werden“, so der Amtsverwalter.
Doch auch wenn dann ein neuer Bürgermeister gewählt ist, ist nicht sofort Schluss für Beck. Denn er geht davon aus, dass von der Wahl bis zur Amtseinführung auch noch mal etwas Zeit vergehen wird. „Ich denke, dass ich noch zwischen vier und sechs Monaten in Alpirsbach sein werde.“