69 Stundenkilometer zu schnell – ein Raser wurde in Wolfach zu einem Bußgeld verurteilt. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa

149 statt 80 Stundenkilometer: Ein Raser muss eine Geldstrafe zahlen, behält aber seine Fahrerlaubnis.

Weil er am späten Abend des 13. Mai 2023 das Tempolimit auf der B 33 zwischen Haslach und Hausach um satte 69 Stundenkilometer überschritten haben soll, stand ein 30-Jähriger vor dem Amtsgericht Wolfach – zum zweiten Mal in dieser Sache.

 

Der erneute Vorwurf der Anklage: Laut Messergebnis war der Mann im Mai vor zwei Jahren gegen 22 Uhr auf Höhe des Parkplatzes zwischen Hausach und Haslach mit 149 Stundenkilometern geblitzt worden, wo lediglich 80 erlaubt sind. Er hatte die zulässige Höchstgeschwindigkeit demnach um 69 Stundenkilometer überschritten.

Gegen den ursprünglichen Bußgeldbescheid über 1000 Euro hatte der Mann Einspruch eingelegt. Darum kam es im Januar 2024 schon einmal zur Verhandlung am Amtsgericht Wolfach.

Verteidiger Ingo Hermann machte damals Ungenauigkeiten bei der Geschwindigkeitsmessung geltend, verursacht vor allem durch die LED-Scheinwerfer des Autos seines Mandanten.

Ungenauigkeit der Messung durch LED-Scheinwerfer nicht völlig auszuschließen

Ein Sachverständiger hatte dem als Zeugen geladenen Mitarbeiter des Landratsamts im Januar 2024 zwar eine fehlerfreie Handhabung des Messgeräts bescheinigt. Eine Beeinflussung der Messung durch das LED-Licht konnte der Sachverständige allerdings nicht völlig ausschließen.

Richterin Ina Roser hatte das Verfahren darum am Ende eingestellt. Gegen diese Entscheidung legte das Landratsamt Beschwerde ein und bestellte ein Gutachten, das die technische Korrektheit der Messung belegte. So wurde der Fall am Amtsgericht erneut verhandelt.

Dem Beschuldigten ging es in erster Linie um die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. Auf die sei er als Beschäftigter in der IT-Branche, der kurzfristig verfügbar sein müsse, angewiesen.

„Das Gutachten ist in vielen Punkten nicht nachvollziehbar“, räumte Richterin Ina Roser ein. Der Verstoß an sich stand für sie allerdings fest, denn die Messung erschien ihr technisch korrekt. Nur: „Was machen wir mit den Rechtsfolgen?“

Während Verteidiger Ingo Hermann wegen der Zweifel an der Geschwindigkeitsmessung einen Freispruch und eine Aufhebung des Fahrverbots verlangte, gelangte das Gericht zu einem anderen Urteil: Eine Geldbuße von 2500 Euro zuzüglich der Kosten des Verfahrens. Zur Begründung gab Richterin Roser an, dass der Bußgeldkatalog eine Strafe von 600 Euro vorsehe. Ein Betrag, der in diesem Fall wegen Vorsatz zu verdoppeln sei. Der Rest des Bußgelds steht für die Aufhebung des Fahrverbots mit einem Vorbehalt auf zwei Jahre.