Für einen beleidigenden Facebook-Kommentar muss der Angeklagte nun eine Strafe zahlen. (Symbolbild) Foto: Andrey Popov – stock.adobe.com / Montage: Ganter

Ein Facebook-Kommentar bringt einen Vater aus Fluorn-Winzeln vor Gericht. Die Ursache: ein politisches Video, Frust – und ein Satz zu viel.

Wegen eines beleidigenden Kommentars auf Facebook muss sich ein 35-jähriger Mann aus Fluorn-Winzeln vor dem Amtsgericht in Oberndorf verantworten.

 

Im Jahr 2023 war die Sicherheit in deutschen Freibädern ein heiß diskutiertes Thema. Dabei habe die Grünen-Politikerin Fadime Tuncer sich für ein Deeskalations- und Sicherheitskonzept eingesetzt. Ihre Rede wurde vom AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Lindenschmid auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht, führte der Staatsanwalt in der Anklageschrift aus.

Der Beitrag rief zahlreiche negative, teils beleidigende Kommentare hervor. Auch der jetzt am Oberndorfer Amtsgericht Angeklagte äußerte sich abfällig: „Ich verstehe so langsam nicht mehr, wo die die ganzen Trottel hernehmen“, zitiert der Staatsanwalt den Kommentar.

Von der Politik frustriert

„Ich war verärgert“, meint der 35-Jährige zu dem Vorwurf. Auch für ihn seien Auseinandersetzungen im Freibad als alleinerziehender Vater ein wichtiges Thema. Was genau in diesem Video gesagt wurde, daran könne er sich allerdings nicht mehr erinnern.

Eine persönliche Beleidigung der Grünen-Politikerin sei nicht seine Absicht gewesen, betonte der 35-Jährige. Vielmehr sei er von der gesamten Politik frustriert gewesen.

Nach einer ersten Einschätzung äußerte der Richter die Meinung, dass die Beleidigung direkt auf die Politikerin Fadime Tuncer bezogen war. In der Folge kommt es zu einer strafprozessualen Verständigung: Der Mann räumt seine Schuld ein, das Verfahren wird mit einer Geldauflage vorläufig eingestellt.

Knappe finanzielle Mittel

Da der Angeklagte aufgrund seiner Rolle als alleinerziehender Vater nur in Teilzeit arbeitet und auch sonst mit knappen finanziellen Mitteln zu kämpfen hat, wird auf seine Situation Rücksicht genommen.

Er muss innerhalb von sechs Monaten 300 Euro an die Nachsorgeklinik in Tannheim bezahlen, dann ist das Verfahren erledigt.

Der Staatsanwalt merkt an: „Ich hoffe, Sie haben etwas daraus gelernt – aufpassen, was man schreibt.“ Der Angeklagte antwortet resigniert: „Ich kommentiere gar nicht mehr.“