Die Angeklagte soll von Amphetaminen und Cannabinoiden abhängig gewesen sein. Foto: © New Africa – stock.adobe.com

Diebstahl, Drogen, Körperverletzung – die Liste lässt sich lange fortführen. Vor Gericht gesteht die Angeklagte alles. Am Ende der Verhandlung wird sie trotzdem freigesprochen.

„Ich möchte für meine Taten Verantwortung tragen.“ Mit diesen Worten legte die 31-jährige Angeklagte sichtlich reuevoll vor dem Richter Christian Bäumler ein vollumfängliches Geständnis vor dem Schöffenergicht in Villingen ab.

 

Die Liste der Taten ist lang und vielseitig. Angeklagt war sie in 27 Einzelfällen im Zeitraum von Mai 2022 bis April 2023. Darunter Angriffe auf Vollstreckungsbeamte, Beamtenbeleidigung, Körperverletzung, Einbruch, Diebstahl, Sachbeschädigung und Drogenbesitz. Jede dieser Taten sei unter Drogeneinfluss passiert, und nicht an alle könne sie sich erinnern, so ihr Verteidiger. Amphetamine und Cannabinoide hätten sie zu in einem anderen Menschen werden lassen, so dass sie jegliche Kontrolle über sich verlor.

„Nicht die Drogen sind schuld, sondern ich. Ich habe die Drogen genommen“, gestand die Angeklagte reumütig mit Tränen in den Augen. Außerdem wolle sie sich bei den, von ihr beleidigten, Polizisten entschuldigen. Sie sei in der Zeit einfach nicht sie selbst gewesen.

Gutachter eingeschaltet

Schon in ihrer Jugend habe sie Alkohol und andere Drogen konsumiert. Mit 28 Jahren habe sie dann das erste Mal Amphetamine zu sich genommen und die Dosis mit der Zeit immer erhöht. Die Drogen wurden zu ihrem regelmäßigen Begleiter. Auch Kokain, Crystal Meth und Opioide habe sie konsumiert. Die Drogen hätten ihr Leben unter Kontrolle gehabt und zu ihren Taten beigetragen.

Ein psychologischer Gutachter wurde von der Staatsanwaltschaft beauftragt, um die Schuldfähigkeit einzuschätzen. Die Drogen hätten die Angeklagte in einen psychotischen Zustand versetzt, der mit einer Schizophrenie zu vergleichen sei. Angstzustände, Paranoia und Halluzinationen hätten zu ihrem Verhalten geführt. Starke Stimmungsschwankungen von euphorisch bis hin zu panisch, soll sie erlebt haben.

Schaurige Karikaturen an der Wand

In ihrer Wohnung soll sie, zur Zeit des Konsums, schaurige Karikaturen mit schwarzer Farbe an die Wand gemalt haben. „Psychotische Zustände beeinflussen die Wahrnehmung, die Informationsaufnahme, den Menschen ganzheitlich“, so der Gutachter vor Gericht. Aus diesen Gründen könne er die Schuldunfähigkeit nicht ausschließen.

Einigkeit über Freispruch

Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sei aufgrund der Suchterkrankung nicht möglich. Eine Entziehungsanstalt würde ebenfalls nicht in Frage kommen, da sie bereits in Entzugstherapie sei. Seit April 2023 stehe die 31-Jährige in einem anderen Verfahren bis 2026 unter Bewährung mit Therapieauflagen, welchen sie auch nachkomme. Die Staatsanwaltschaft bestätigte ihr vor Gericht „im letzten Jahr ihr Leben in Griff bekommen zu haben“. Sowohl der Verteidiger, als auch die Staatsanwältin forderten den Freispruch.

Das Leben wieder im Griff

Nach dem Entzug ist die Angeklagte laut eigenen Aussagen zu ihren Eltern gezogen und plant eine Umschulung zur Ergotherapeutin. Seit nun einem Jahr sei sie frei von den Drogen und dem Suchtdruck. Es gehe ihr deutlich besser und sie habe das Gefühl, endlich wieder sie selbst zu sein. Umso größer war am Ende die Erleichterung der Angeklagten, als der Freispruch kam.