Eine Ex-Prostituierte muss sich vor dem Amtsgericht in Villingen verantworten. Sie hat einen Freier betrogen. Foto: Arnold/dpa

Der Mann wollte sich im Januar 2021 mit einer Prostituierten in Villingen-Schwenningen vergnügen – doch als er danach auf seinen Kontoauszug schaute, fehlte ihm viel zu viel Geld. Wie kam es dazu?

Villingen-Schwenningen - Vor dem Amtsgericht Villingen musste sich eine der Prostituierten verantworten. "Jenny", wie sie sich als Sex-Dienstleisterin nannte, war angeklagt wegen der Mittäterschaft eines banden- und gewerbsmäßigen Computerbetrugs.

App greift PIN ab

Gemeinsam mit ihren zwei "Kolleginnen" hatte sie das Opfer in einer Ferienwohnung in Schwenningen empfangen. Der Mann war von einer der Prostituierten zuvor gebeten worden, die Leistungen per EC-Karte zu bezahlen. Was er nicht wusste: Eine App griff die PIN vom getürkten EC-Gerät ab, Geld wurde zunächst keins eingezogen.

Während er mit einer der Prostituierten zugange war, zog "Jenny" mit der Karte des Kunden und einer weiteren Täterin los. Das Ziel: ein Geldautomat in der Sturmbühlstraße. Mit der abgegriffenen PIN hob das Duo zwei Mal 1000 Euro ab – ausgemacht waren für die sexuellen Dienste eigentlich lediglich 70 Euro.

Mit der Masche in mehreren Städten

Mit der Masche war das Trio auch in anderen Städten (erfolgreich) unterwegs, ein weiterer Fall in Rottweil kam vor dem Amtsgericht zur Sprache, jedoch sind noch Anklagen in weiteren deutschen Städten offen. Jenny, eine alleinerziehende Mutter, die in Nordrhein-Westfalen wohnt und die Männer offensichtlich mit ihren vollen Lippen zu becircen weiß, zeigte sich auch vor Gericht gar nicht schmallippig, sondern vollumfänglich geständig. Sie habe dem Gewerbe mittlerweile abgeschworen, wolle sich nun zur Krankenschwester ausbilden lassen. "Das ist gut", zeigte sich Richter Christian Bäumler milde.

Auch die Staatsanwältin betonte, sie wolle angesichts des kooperativen Verhaltens nicht "mit dem Hammer draufschlagen", forderte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von acht Monaten. Dem folgte der Richter, zusätzlich muss sie 80 Sozialstunden leisten.

"Keine Glanzleistung der Männer"

Er konnte sich in dem Zusammenhang auch eine Bemerkung zum "Lohn" der sexuellen Dienstleitungen nicht verkneifen, 70 Euro zu zahlen "ist keine Glanzleistung der Männer". Bäumler zur Prostitution: "Die einzigen, die Gewinn machen, sind die Männer, die das im Hintergrund mit Gewalt ermöglichen, um ihre 15 000 Euro im Monat zu bekommen".

Ihre beiden Komplizinnen, die in einer früheren Verhandlung bereits verurteilt wurden, kamen nicht so gut weg. Sie erhielten jeweils Freiheitsstrafen auf Bewährung von mehr als einem Jahr.