Weil er beim Dorffest auf jemanden eingeschlagen haben soll, wurde ein 29-Jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Nun geht er in Berufung.
Die 1. Große Jugendkammer verhandelt ab Freitag, 29. November, ab 9 Uhr in Saal 201 ein Berufungsverfahren gegen einen 29-jährigen deutschen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung.
Der Angeklagte wurde durch Urteil des Amtsgerichts Rottweil vom 10. Januar wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist, verurteilt.
Der Angeklagte soll im Juni 2022 beim Dorffest in Bösingen mit einer anderen Person den Geschädigten erheblich verletzt haben. Dazu soll er den Geschädigten an der Flucht gehindert und zu Boden gebracht haben, so dass der bereits rechtskräftig verurteilte Mittäter auf diesen einwirken konnte.
Der Geschädigte soll durch den Angriff erhebliche Verletzungen im Bereich des Kopfes und Mundes, insbesondere der Zähne erlitten haben. Der Angeklagte hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.