Ein Nachbarschaftsstreit in Wildberg landete vor dem Nagolder Amtsgericht Foto: Hofmann

Vögel rund ums eigene Haus sind nicht jedermanns Sache. Vor allem wenn es sich bei den gefiederten Artgenossen um Tauben handelt, deren Hinterlassenschaften womöglich Spuren auf Dach und Hauswänden hinterlassen. Im Raum Wildberg kam es wegen eines solchen Vogelhauses zu einem Streit unter Nachbarn, der schließlich eskalierte.

Nagold/Wildberg - Dieser Streit um das Vogelfutterhaus schwelte schon seit Langem. Eine Nachbarin hatte es auf einem Grundstück aufgestellt, das ihr von einer Dritten überlassen worden war. Damit war der Zwist gelegt: Nachbarn verlangten die Entfernung des Vogeldomizils, weil es Tauben anziehen würde und die wiederum ihren Unrat an den Häusern hinterlassen würden.

Besitzerin hat ein Einsehen

Schließlich hatte die Besitzerin des Grundstücks ein Einsehen und genehmigte einem Nachbarn, das Futterhaus zu entfernen. Dabei kam ihm aber sprichwörtlich die Besitzerin des Vogelhauses in die Quere. Es kam, wie es kommen musste: Das Vogelhaus fiel - und verletzte die Frau.

War es Vorsatz oder Fahrlässigkeit von dem Vogelhausgegner? Diese Frage musste sich das Nagolder Amtsgericht stellen, nachdem die Polizei ermittelt hatte und dem Mann ein Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung zugestellt worden war.

Handlung im Zorn?

Diesen Vorwurf wollte der Mann nicht auf sich sitzen lassen. Er gab vor Gericht zu Protokoll, dass die Frau ihm quasi ins fallende Vogelhaus, immerhin zehn Kilo schwer, gelaufen sei. Richter Martin Link kam schließlich zu der Überzeugung, dass der Angeklagte "ganz offensichtlich im Zorn" handelte, als er das Vogelhaus wegwarf: "Das hat Sie so aufgeregt." Und ja, er habe auch die Frau getroffen, wovon eine Schwellung an der Hand zeugte. Aber eines konnte das Gericht dem Nachbarn in diesem "dynamischen Geschehen" (Link) nicht nachweisen: Vorsatz im juristischen Sinn. Und dennoch ermahnte Link den streitbaren Wildberger: "Wenn Sie ein Vogelhaus wegwerfen, sollten sie sicher gehen, dass sie damit niemand treffen können."

Urteil wird angenommen

Vor diesem Hintergrund milderte Richter Link die Strafe auf 600 Euro ab - auch verbunden mit der Hoffnung, dass die "Konflikte rund um die Vögel keine Fortsetzung" finden: "Es liegt mir sehr am Herzen, das es nicht zu anderen Vorfällen kommt." Der Angeklagte nahm das Urteil auf Anraten seines Rechtsbeistandes an. Auch wenn er dieses umstrittene Vogelhaus, wieder aufgestellt, auf dem Nachbargrundstück dulden muss.