Politiker wie Björn Höcke sind dafür verantwortlich, dass der Verfassungsschutz die AfD beobachtet. Foto: dpa/Silas Stein

Die AfD im Land sieht sich zu Unrecht unter Beobachtung. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts will sie nicht akzeptieren. Das sagen Partei und Gericht.

Das war zu erwarten: Noch in dieser Woche werde man Beschwerde gegen den Beschluss des Stuttgarter Verwaltungsgerichtes einlegen, welches die Beobachtung des AfD-Landesverbandes durch den Verfassungsschutz gebilligt hat. Das erklärten die beiden Landesvorsitzenden der Alternative für Deutschland (AfD) am Mittwoch in Stuttgart. Markus Frohnmaier und Emil Sänze halten die in der Anfang des Monats ergangenen Entscheidung angeführten Gründe für nicht nachvollziehbar.

 

Sänze und Frohnmaier bemängeln unter anderem, dass das Gericht in seinem 80 Seiten langen Beschluss unter anderem Äußerungen von Parteimitgliedern anderer Landesverbände aufgeführt hat, um eine Beobachtung zu rechtfertigen. Ebenso seien dort Zitate von ehemaligen Mitgliedern zu finden, die inzwischen nicht mehr Mitglieder der AfD sind.

Blick über die Landesgrenzen hinaus

Allerdings hat das Stuttgarter Verwaltungsgericht bereits von sich aus in der Entscheidung dazu Stellung genommen. Maßgebliche Anhaltspunkte, die eine Beobachtung rechtfertigen, könnten sich „nicht nur aus Verlautbarungen auf der Ebene des Landesverbandes“ ergeben, so das Gericht in seinem Beschluss, der unserer Redaktion vorliegt. Auch Äußerungen aus anderen Landesverbänden oder der Bundespartei seien zu beachten. Es sei „keine hinreichend programmatische Differenzierung“ des Landesverbandes von der Gesamtpartei erkennbar.

Konkret sieht das Gericht die Gefahr, dass die AfD die Menschenwürde bestimmter Gruppen außer Kraft setzen wolle und so gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoße. Dafür listet das Gericht zahlreiche Äußerungen verschiedener AfD-Politiker auf. Darunter sind Vertreter der Partei außerhalb Baden-Württembergs, wie der ehemalige Parteivorsitzende aus Brandenburg oder Vertreter der AfD in Viersen (Nordrhein-Westfahlen). Es finden sich aber auch zahlreiche Äußerungen aus den unterschiedlichsten Bereichen im Südwesten.

Von Göppingen bis Karlsruhe

Der damalige Sprecher des Kreisverbandes Reutlingen wird mit Äußerungen zum so genannten Bevölkerungsaustausch ebenso zitiert wie ein ehemaliges Landesvorstandsmitglied der Partei. Der Parteivorsitzende im Göppinger Gemeinderat wird mit Äußerungen zum „Großen Austausch“ angeführt, genauso ein Vorstandsmitglied aus dem Kreisverband Karlsruhe. Das Gericht sieht diese Äußerungen als möglichen Anhaltspunkt für einen „ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff“, mithin ein „völkisches Konzept“.

Markus Frohnmaier sieht seine Partei in eine „nicht mehr hinnehmbare Sippenhaft“ genommen. Viele Aussagen seien aus dem Gesamtkontext herausgenommen und würden für sich alleine ein falsches Bild zeigen. Emil Sänze räumt ein, dass es „mal zu drastischen Aussagen kommen könne“, verweist aber auf die Meinungsfreiheit. Die beiden AfD-Vorsitzenden vertreten die Ansicht, dass die so genannten etablierten Parteien ihnen den Erfolg neiden und verweisen auf die Äußerungen des CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz. Es sei ungerecht, dass nicht auch er beobachtet werde.