In diesem Edeka war Kebeck tätig. Foto: Fuchs

Ein Fall, der im vergangenen Jahr für Aufsehen gesorgt hatte, beschäftigt nun das Arbeitsgericht in Pforzheim: Alexander Kebeck klagt gegen die unbezahlte Freistellung als Edeka-Marktleiter in Loßburg. Eine Folge des Masken-Eklats im vergangenen Jahr.

Loßburg/Pforzheim - Der Kammertermin ist für den 18. Januar um 10.30 Uhr angesetzt. Kebeck klagt gegen die unbezahlte Freistellung als Edeka-Marktleiter, die seitens des Arbeitgebers mit der behaupteten Freistellung von der Maskenpflicht begründet wird.

Edeka Südwest äußert sich nicht

Auch um die "Gewährung eines Mitarbeiterbonus" wird es in dem Verfahren gehen, teilt die Pressestelle des Arbeitsgerichts auf Anfrage unserer Redaktion mit. Gegen wen sich die Klage konkret richtet, ist unklar: "Die Preisgabe von Parteibezeichnungen vor der öffentlichen Sitzung ist leider nicht möglich", so das Gericht. Auch Edeka Südwest äußerte sich nicht zu dem Rechtsstreit: Laut Pressesprecher Christhard Deut wird die Mehrzahl der Edeka-Märkte von selbstständigen Kaufleuten betrieben, so auch der Markt in Loßburg.

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Diese seien "selbstständige Unternehmer und damit auch eigenverantwortlich in ihrer Arbeitgeberrolle", weshalb Edeka keine Angaben zur Freistellung von Kebeck machen könne. Laut der Webseite der Verbraucher-Genossenschaft Calw hat Bianka Wüste die Marktleitung im Loßburger Markt in Vertretung übernommen. Kebeck selbst war für unsere Redaktion nicht zu erreichen. Die Ereignisse, die letztlich zur Freistellung geführt haben, spielten sich am 9. Mai vergangenen Jahres ab.

Normaler Einkauf löst Kontroverse aus

Es sollte eigentlich ein ganz normaler Einkauf im Supermarkt werden – doch dieser löste einen Eklat aus, der auch über den Landkreis hinaus Schlagzeilen machte und nun vor Gericht ein Nachspiel hat.

Landrat Klaus Michael Rückert betrat an jenem Tag mit seiner Frau den Edeka-Markt in Loßburg. Beim Einkauf fiel ihm auf, dass keiner der Mitarbeiter einen Mund-Nasen-Schutz trug. Daraufhin konfrontierte er in einem Telefonat Marktleiter Alexander Kebeck mit seinen Beobachtungen. Kebeck machte dem Landrat klar, dass er die Maskenpflicht für seine damals 28 Angestellten aufgehoben habe und mögliche Konsequenzen "auf seine Kappe" nehme.

Als grober Rechtsverstoß eingeordnet

Er begründete dies mit Sorge um die Gesundheit seiner Beschäftigten, die "den ganzen Tag körperlich arbeiten". "Bis Ende des Telefonats zeigte sich der Marktleiter uneinsichtig", sagte Rückert damals. Das Landratsamt, das den Markt drei Tage später besichtigte, ordnete den Fall als groben Rechtsverstoß ein.

Seitdem sind rund eineinhalb Jahre vergangen. Um Kebeck, der Ende 2020 noch als Bürgermeister in Loßburg kandidierte und dabei einen Achtungserfolg erzielte, wurde es zuletzt wieder ruhiger. Jetzt sorgt er mit der Klage ein weiteres Mal für Aufsehen.