Zwei mal hat das Bundesverfassungsgericht binnen kurzer Zeit aufsehenerregende Urteile gefällt. Doch die sind von sehr unterschiedlicher Struktur, kommentiert unser Autor Christian Gottschalk.
Das Bundesverfassungsgericht hat nun auch schon mehr als 70 Jahre auf dem Buckel, so was haben die Richter in Karlsruhe aber auch noch nicht erleben müssen. Da wurde binnen weniger Wochen zum ersten mal ein Bundeshaushalt für verfassungswidrig erklärt, und am Dienstag nun zum ersten Mal eine Bundestagswahl zur Wiederholung ausgeschrieben, zumindest teilweise. Wenn selbst ein gestandener Verfassungsrichter sagt, dass man sich so etwas allenfalls in einem „diktatorischen Entwicklungsland“ hätte vorstellen können, dann ist das alles andere als Werbung für die deutsche Demokratie. Das sollte man im Hinterkopf behalten, wenn in wenigen Monaten wieder über die Tücken des US-amerikanischen Systems fabuliert werden wird.