Soforthilfe ist eine feine Sache – so sie zurecht bezogen wird. Foto: Michael

Weil er zu unrecht staatliche Fördermittel bezogen hat, muss ein Balinger nun eine Geldstrafe zahlen.

Balingen - Das Balinger Amtsgericht hat einen 48-jährigen Mann zu einer Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt. Er hatte unberechtigterweise Corona-Soforthilfe in Höhe von 9000 Euro bezogen. Auch die muss er zurückzahlen.

Der Balinger hat bis zum Jahr 2013 als Hochzeitsfotograf gearbeitet und sich dann auf Erwachsenenbildung verlegt. An zwei Einrichtungen im Landkreis arbeitete er als Dozent. Als dann Corona kam und die Kurse abgesagt wurden, hat er Soforthilfe beantragt und einen Monat später vom Staat 9000 Euro überwiesen bekommen.

Falsche Steuernummer

Das Blöde an der Sache: In seinem Antrag hatte er eine falsche Steuernummer angegeben und verschwiegen, dass er bis zuletzt als Dozent gearbeitete hatte. Lediglich seine – zu diesem Zeitpunkt längst eingestellte – Fotografentätigkeit hatte er angeführt. Das Ganze flog auf und nun musste sich der Mann vor dem Amtsgericht verantworten.

"Ich wollte in keinster Weise irgendjemanden schädigen. Es ging um meine Existenz", beteuerte der Familienvater gegenüber der Richterin. Dem Mann war offensichtlich sein Leben über den Kopf gewachsen. Seit Jahren hat er keine Steuererklärung mehr abgegeben, ein als Zeuge geladener Polizist, der das Haus des Balinger durchsucht hatte, nachdem der Schwindel aufgeflogen war, berichtete von "Kisten voller ungeöffneter Mahnungen". Der Beamte urteilte: "Er hat den Überblick verloren."

Haupteinnahmequelle verschwiegen

Die Staatsanwältin warf dem Angeklagten vor, dass er seine Haupteinnahmequellen in dem Corona-Soforthilfeantrag verschwiegen habe. Der Verteidiger des Mannes wiederum führte an, das Antragsformular sei irreführend. Erschwerend kam hinzu, dass der Mann schon seit einem Jahr das zu unrecht erhaltene Geld in Raten zurückzahlen sollte, doch bis jetzt noch keine Überweisung getätigt hat. "Sie leben in den Tag hinein", befand die Vertreterin der Staatsanwaltschaft.

"Leichtfertig begangene Tat"

Letztlich verurteilte die Richterin den Mann, der schon einmal wegen Betrugs vor Gericht gestanden ist, zu 80 Tagessätzen à 30 Euro sowie das Einbeziehen der 9000 Euro. "Das war eine leichtfertig begangene Tat", sagte sie in ihrer Urteilsbegründung.