Seit 150 Jahren der spätklassizistische Tempel der Justiz in der Heiligkreuzstraße: das Land- und Amtsgericht Hechingen. Foto: Hardy Kromer

Vor genau 150 Jahren wurde das Hechinger Gerichtsgebäude in der Heiligkreuzstraße bezogen. In einem der ersten Prozesse ging es um eine getötete Katze und um einen Meineid.

Vorhang auf für ein Justizjubiläum der besonderen Art: Im ehrwürdigen Hechinger Landgerichtsgebäude in der Heiligkreuzstraße wurde vor 150 Jahren nicht nur Recht gesprochen, sondern auch kräftig gemauzt und gemunkelt.

 

Hechingens Bürgermeister Philipp Hahn nutzte vor Wochenfrist das feierliche Stelldichein zum Führungswechsel bei der Staatsanwaltschaft, um an einen der ersten und wohl haarsträubendsten Prozesse im neuen Schwurgerichtssaal zu erinnern: den „Katzenprozess“.

Ein Lehrstück darüber, wie haarig Strafverfolgung sein kann – und das nicht nur wegen tierischer Nebenbeteiligter. Schon die „Hohenzollernschen Blätter“ spitzten am 13. September 1876 die Feder zu diesem tierischen Justizdrama und urteilten: „Die Verhandlung bot in mehrfacher Beziehung bemerkenswerthe Momente, warf bedenkliche Streiflichter auf den Werth bezüglicher Zeugenaussagen und illustrierte geringfügigen Anlässen entsprungene menschliche Verirrungen in recht trauriger Weise.“

Was war passiert? Weihnachten 1874 verschwand in Sigmaringen eine schwarze Katze – genauer gesagt, die Katze des „Commissionairs“ Widemann, eines Handelsvermittlers mit Sinn fürs Geschäftliche. Bald war klar: Das Tier hatte in der Wohnung des Schreiners Jakob Dannegger, dem Nachbarn, sein letztes Miau getan. Doch wer war der Katzenkiller? Die Eheleute Dannegger und Johann Stoll, Schustermeister aus demselben Haus, schoben sich gegenseitig die Tatpfote zu. Immerhin wurde Stolls Ehefrau beim Verkauf des „Balgs“ – also des Katzenfells – ertappt. Den Erlös behielt sie für sich. Krimifans horchen auf!

„Die Katze caput gemacht“

Über das nachbarschaftliche Klima zwischen den Schreinersleuten und dem Schuster berichtete der Chronist trocken: „Sie waren zur Zeit der Tödtung der Katze gut, bekamen aber im Januar Streit, infolge dessen Stoll ausziehen mußte.“ Da half auch kein gemeinsames Katzengejammer mehr. Stoll begann, Gerüchte zu streuen, Dannegger und seine Frau hätten „die Katze, da sie ihnen öfters Fleisch geraubt, caput gemacht“.

Und so nahm der Fall seinen Lauf: Der um seine Katze gebrachte Widemann zeigte die Sache an, die Danneggers wurden von der Polizei ins Visier genommen. Wegen „Sachbeschädigung“ wohlgemerkt. Noch ein Jahrhundert später, bis zu einer Gesetzesnovelle anno 1990, galten Tiere im deutschen Recht als Sachen.

Schustermeister Stoll wurde als Zeuge vernommen – und beschwor, die Danneggers seien die Katzenmörder. Dumm nur: Als plötzlich Zeuge Anton Reiser und die Eheleute Dannegger – ebenfalls unter Eid – das Gegenteil behaupteten, stand Stoll selbst wegen Meineids vor Gericht.

Dramatische Wendung

Doch der Prozess nahm eine dramatische Wendung. Neue Zeugen traten auf – und die Justizposse wurde immer kurioser. So berichtete der Gerichtsbote Standau, „daß die Eheleute Dannegger ihm außergerichtlich mehrmals zugestanden, dass sie die Katze getödtet.“ Und Hofschmied Mauthe gab zu Protokoll, „daß ihm Stohl gesagt, die Dannegger hätte die Katze caput gemacht.“ Als Mauthe den Schreiner Dannegger damit konfrontierte, entgegnete der nach einer Verlegenheitspause nur: „Wer hat dann den Balg verkauft?“ Ein Schelm, wer Böses dabei denkt – Mauthe jedenfalls erkannte Dannegger zumindest in einer Mitwisserrolle.

Endgültig kippte der Fall, als mehrere Zeugen den Hauptbelastungszeugen Anton Reiser als notorischen Märchenerzähler outeten – so sehr, dass er im Ort schon den Spitznamen „Lugetoni“ trug.

Die Folge? Nach all den Entlastungszeugen musste der Staatsanwalt die Segel streichen – die Anklage gegen Stoll wurde fallen gelassen, der Gerichtshof sprach ihn frei.

Doch damit nicht genug: Die Justiz zog die Daumenschrauben an und drehte den Spieß kurzerhand um. Die „Hohenzollernschen Blätter“ berichten: „Nach Verkündigung des Urtheils beantragte der Staatsanwalt noch die Verhaftung der Eheleute Dannegger und des Anton Reiser wegen Verdachts des Meineids.“ Und siehe da: Das Gericht folgte dem Antrag – die mutmaßlichen Katzenmörder und der „Lugetoni“ wanderten hinter Schloss und Riegel.

Geringfügig, aber wechselhaft

Das Fazit des Berichterstatters: „So fand diese an und für sich geringfügige und einfache Katzengeschichte, die in ihren verschiedenen Stadien schon so manche Wechselfälle im Gefolge hatte, mit der Freisprechung des Angeklagten und Verhaftung von Zeugen vorläufig ihren Abschluß und wird wohl endlich ihrer endgiltigen Entscheidung entgegengehen. Vollständig klar gestellt erschien uns die Angelegenheit freilich auch jetzt noch nicht.“

Eins steht fest: In Hechingen war damals nicht nur die Justiz, sondern auch die Wahrheit eine Katze, die sich nur ungern ins Körbchen legen ließ.