Im Amtsgericht in Balingen wurde verhandelt. Foto: Silke Thiercy

Weil sie auf eine Mieterin eingeprügelt haben sollen, mussten sich zwei Ehepaare vor dem Amtsgericht Balingen verantworten. Angeklagt waren die Eltern und deren Tochter nebst Mann.

Die Kontrahenten leben alle im selben Mehrfamilienhaus in Balingen, welches dem älteren Ehepaar gehört. Was genau an jenem Tag Ende Februar vergangenen Jahres geschehen war? Das kam nicht zur Sprache – die Geschädigte, die als Zeugin geladen war, wurde nicht angehört.

 

Die junge Staatsanwältin verlas den Sachverhalt aus der Akte. Demnach hätten die vier Angeklagten die Mieterin festgehalten, mit Füßen getreten und mit einem Gürtel traktiert. Die Frau habe Striemen, Schwellungen und Schmerzen im Nacken und an den Lenden davongetragen. Weil der vom Schwiegersohn eingesetzte Gürtel als „gefährliches Werkzeug“ gewertet werde, lautete die Anklage gegen den seit zwei Jahren in Deutschland lebenden türkischen Staatsangehörigen auch auf „gefährliche Körperverletzung.“

Anwälte suchen Verständigung

Nach nicht einmal zehn Minuten wurde die Verhandlung unterbrochen. Während die Geschädigte im Flur mit ihrem Begleiter hinter einer Sichtschutzwand wartete, suchten die Anwälte und die vier Angeklagten hinter den verschlossenen Türen des Gerichtssaals nach einer Verständigung.

Ohne großen Erfolg, wie Richterin Rosauer konstatierte, als die Öffentlichkeit wieder hergestellt war. Sie fokussierte sich anschließend auf die persönlichen Verhältnisse des Quartetts. Demnach ist die Schwiegermutter beim in der Türkei aufgewachsenen Schwiegersohn im Balinger Familienbetrieb angestellt. Der Schwiegervater hält sich mit einem Minijob im selben Unternehmen über Wasser – ansonsten kümmert er sich um seinen chronisch kranken Sohn.

Die junge Frau ist aktuell in Elternzeit. Ihr Mann, der kaum Deutsch spricht, leitet seit etwa zwei Jahren das Geschäft. „Wenn ich gewusst hätte, dass sie mich schlecht verstehen, hätte ich einen Dolmetscher hinzugezogen“, so die Richterin, als die Ehefrau damit begann, die Fragen an ihren Gatten zu beantworten.

Familienfrieden nicht gefährden

Die Verhandlung wurde erneut unterbrochen – die Staatsanwältin wollte telefonisch Rücksprache halten. In diesen zehn Minuten war die Anspannung im Gerichtssaal fast mit Händen zu greifen, die vier Angeklagten, die mit den Anwälten an einem langen Tisch saßen, kneteten die Hände und tuschelten nervös.

Schlussendlich wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt. Die Begründung seitens der Staatsanwaltschaft: „Scheinbar hat zwischen den Parteien eine Versöhnung stattgefunden, und wir wollen den Familienfrieden nicht gefährden.“

Insgesamt, so die Forderung, sollten die Vier 3550 Euro zahlen, gestaffelt nach dem jeweiligen Einkommen. „Als ich hergefahren bin, habe ich an 500 Euro gedacht“, sagte der Anwalt der Schwiegermutter.

„Sie sind jeweils eine Schicksalsgemeinschaft“

Ganz so günstig war es am Ende nicht, jedes Ehepaar muss 1700 Euro bezahlen, in Raten. Das Geld geht je zur Hälfte an das Frauenhaus in Balingen und an die Straffälligenhilfe des Zollernalbkreises mit Sitz in Hechingen.

Richterin Rosauer rechnete auch an, dass die vier Angeklagten bei der Prügelei ebenfalls verletzt worden seien. „Sie sind jeweils eine Schicksalsgemeinschaft und bringen das Geld gemeinsam auf“, gab sie dem Quartett mit auf den Weg. Und sie mahnte: „Wenn Sie nicht bezahlen, dann sehen wir uns wieder.“