Das Horber Amtsgericht verurteilt einen Lkw-Fahrer wegen Alkohol am Steuer. Dieses Fallbeispiel verdeutlicht die weitreichenden und persönlichen Folgen der Trunkenheitsfahrt.
30 Jahre unfallfrei als Lkw-Fahrer, keine Eintragung in Zentral- oder Fahreignungsregister – und dann der folgenschwere Fehler. Am 23. November 2024 fährt der Angeklagte betrunken eine kurze Strecke mit seinem Lkw. Die Polizei stoppt ihn. Eine Blutprobe ergibt 1,6 Promille. Seitdem ist der Führerschein weg – mit gravierenden Folgen für Privatleben und Beruf.
Der 49-jährige Familienvater habe seine Stelle bei einem Logistikunternehmen verloren, übersetzt Dolmetscherin Laura Beck. Seine Frau arbeite in Teilzeit – ihr Gehalt reiche nicht aus für die laufenden Kosten der vierköpfigen Familie. Mehr arbeiten könne sie nicht: Sie bringt die Kinder zur Schule und holt sie ab. Der Angeklagte könne das derzeit ohne Führerschein nicht übernehmen. 1800 Euro für den Kindergarten, 2100 Euro Rückzahlungsstau für den Hauskredit und 1500 Euro Nebenkosten – die Schulden würden sich häufen. Laut eigener Aussage erhält der Angeklagte erst ab Mai 2025 1409 Euro Arbeitslosengeld.
Mit diesen Argumenten plädiert Verteidiger Joachim Schedler für weniger als die von der Staatsanwaltschaft geforderten 40 Tagessätze zu je 30 Euro – und gegen einen weiteren Führerscheinentzug. Auch, weil der Angeklagte seine Schuld vollständig einsieht. Er habe die Folgen seiner Tat deutlicher gespürt als in vergleichbaren Fällen, so Schedler.
Die Horber Richterin verurteilt den Angeklagten zu 40 Tagessätzen à 20 Euro – eine reduzierte Strafe im Vergleich zur Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte stehe „vor sich selbst und vor dem Gericht zu seiner Tat“, so die Richterin. Doch sie stellt klar: „Wenn man beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist, darf man keinen Meter betrunken fahren“, weshalb der Führerschein für weitere drei Monate in Staatshand bleibt.
Zudem muss der Angeklagte die gesamten Kosten des Verfahrens tragen – ein weiterer Schuldenberg.