Mehr als 5000 Euro Schaden hat ein 33-jähriger Mann bei seiner Nachbarin angerichtet, als er Fensterscheiben mit einem Baseballschläger einschlug. Inzwischen ist bekannt: Der Mann leidet an Schizophrenie. Foto: Markus Scholz

Ein 33-jähriger Mann aus einer Heuberg-Gemeinde steht vor Gericht. Zum Tatzeitpunkt war bereits bekannt, dass er an Schizophrenie erkrankt ist.

Es ist kurz vor 9 Uhr in der Früh, als Frau Fischer (Name geändert) plötzlich einen Schlag hört. Sie geht nach unten, um nachzuschauen, was los ist. Vor der Terrassentüre steht ihr Nachbar und schlägt mit einem länglichen Gegenstand auf das Glas ein. Frau Fischer ist wie gelähmt, versteht nicht, was sich da gerade vor ihren Augen abspielt. Dieser Vorfall soll sich am 18. November 2024 in einer Heuberg-Gemeinde abgespielt haben. Jetzt stand der 33-jährige Mann vor Gericht. Ihm werden Sachbeschädigung, Beleidigung, räuberischer Diebstahl und Körperverletzung vorgeworfen.

 

Die Randale sollen erst der Anfang einer Handlungskette gewesen sein. Nachdem er bei seiner Nachbarin gewütet hat, soll der Angeklagte mit dem Auto weiter nach Bitz gefahren sein. Dort habe er zwei Supermärkte und eine Tankstelle aufgesucht, um unter anderem Bierkästen zu klauen. Dabei habe er immer wieder wahllose Beleidigungen gebrüllt. Ein Mann habe ihn schließlich auf dem Parkplatz überwältigen und festhalten können, bis die Polizei da war. Nach gerade mal zwei Stunden sei alles wieder vorbei gewesen.

Inzwischen ist bekannt: Der 33-jährige Mann leidet an einer paranoiden Schizophrenie. Bis zu jenem Montag im November galt er als unauffällig, ja, höflich. Er lebt mit seiner Mutter in einem Haus. Seine Biografie zeugt von Fleiß: Er startete in der Hauptschule, machte mit 20 Jahren das Abitur, anschließend eine Ausbildung zum Altenpfleger, später noch den Bachelor in Pflegemanagement.

Das Blatt wendet sich kurz vor Jahreswechsel 2021/2022, als ihm „plötzlich alles so komisch“ vorkommt. Er sieht versteckte Zeichen, wenn Menschen mit ihm sprechen, hört die Stimme von Wladimir Putin, die ihm kryptische Befehle erteilt. Farben sind die Sprache des Aggressors: Rot ist böse, Grün und Blau sind gut. Im Januar betritt der Angeklagte einen Bioladen mit überwiegend grüner Einrichtung. Er weigert sich auch nach Ladenschluss, hinauszugehen. Die Mitarbeitenden informieren die Polizei und der Angeklagte kommt in die Psychiatrie.

Die Diagnose: Schizophrenie. Er bekommt Medikamente verabreicht, die er täglich einnehmen soll. Sein Zustand stabilisiert sich. Mit den Medikamenten hat er allerdings seine Probleme, nimmt sie nur unregelmäßig ein. Von den ersten verordneten Medikamenten bekommt er eine Herzbeutelentzündung – ein bekanntes Problem, sagt Psychiater und Sachverständiger Thomas Ethofer im Gericht.

Der Angeklagte bekommt neue Medikamente. Ihm wird dringend dazu geraten, diese in Form von wöchentlichen Depotspritzen zu nehmen, um eine zuverlässigere Wirkung zu erhalten. Das möchte der Angeklagte nicht, er fürchtet sich vor einem Spritzenabszess. Sein Zustand wird wieder instabiler, er kämpft mit Schlafproblemen, wandelt nachts durch den Ort. Die Polizei hat ihn schon auf dem Schirm. Am 18. November verliert er schließlich die Kontrolle.

Zehn Zeugen sind an diesem Montagmorgen geladen, um ihre Aussagen zu machen. Ein Großteil davon Verkäuferinnen, die sich dem Angeklagten damals in den Weg stellten, um ihm die Ware abzunehmen. Sie beschreiben das Verhalten des Angeklagten an jenem Tag als aggressiv, laut und zeitweise böse. Körperlich bedroht fühlte sich aber keine der Anwesenden.

Angeklagter befand sich in einer Art Wahnzustand

Psychiater Thomas Ethofer sieht eine verminderte Schuldfähigkeit als gegeben, weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt in einer Art Wahnzustand war. „Er war in einer Gedankenwelt gefangen“, sagt Ethofer. Jetzt, im stabilen Zustand, fehlten ihm die Erklärungen für das, was er getan hat. Wenn der Angeklagte die Medikamente weiterhin regelmäßig einnimmt, hält der Psychiater einen Rückfall für unwahrscheinlich. Er rät ihm erneut dringend zu Depotspritzen. Das Risiko, mit Tabletten rückfällig zu werden, sei hoch.

Staatsanwältin Joneitis bleibt kritisch: Aus ihrer Sicht bestehe die erhebliche Gefahr eines Rückfalls, weil der Angeklagte die Tabletten bereits in der Vergangenheit nur unregelmäßig eingenommen hatte. Die Staatsanwältin plädiert dafür, den Angeklagten in einer Einrichtung unterzubringen, mit der Möglichkeit auf Bewährung. Allerdings mit einem verpflichtenden monatlichen Termin beim Psychiater und regelmäßigen Blutkontrollen, um sicherzugehen, dass er die Medikamente einnimmt.

Verteidigerin Sina Boss hält dagegen. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sei die Ausnahme. Der Angeklagte habe erkannt, dass er krank ist und Medikamente benötigt. Sie habe bei keinem der Zeugen das Gefühl gehabt, dass diese durch die Tat ihres Mandanten stark beeinträchtigt seien, und gehe nicht davon aus, dass erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten seien.

Am Mittwoch, 11. März, wird das Urteil durch Richter Volker Schwarz verkündet.

Information

Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen:
 „Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen einer Intelligenzminderung oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“ (Paragraf 20, StGB)