In Oberschopfheim regte sich über die Anpassung der Bodenrichtwertzonen Widerstand. Es wurde dafür extra eine Bürgerinitiative gegründet. Foto: Bohnert-Seidel

In wenigen Tagen werden die Grundsteuerbescheide in Friesenheim zugestellt. Viele Menschen haben Angst vor den hohen Beträgen. Die BI „Gerechte Grundsteuer Oberschopfheim“ unterstützt ein Mitglied jetzt bei einem Rechtsstreitverfahren.

Die Grundsteuerbescheide werden ab 20. Januar von der Gemeinde Friesenheim zugestellt. Einige Grundstückseigentümer werden sehr viel mehr Grundsteuer bezahlen müssen, weil ihre Bodenrichtwerte angepasst wurden. Vor allem Grundstücke, die in älteren Ortskernen liegen, dürften mit einer deutlichen Erhöhung rechnen.

 

In Oberschopfheim regte sich über die Anpassung der Bodenrichtwertzonen Widerstand. Nicht die Anpassung selbst empfindet eine Bürgerinitiative als strittig, sondern die Werte, die sich zum Teil bei Nachbargrundstücken um einen hohen Prozentsatz unterscheiden.

Seit vielen Monaten versucht die „Bürgerinitiative gerechte Grundsteuer Oberschopfheim“ bereits, mit dem „Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr“ in einen Dialog zu der Bildung und Abgrenzung der Bodenrichtwertzonen zu kommen. „Bis heute ist diese Gesprächsbereitschaft ausgeblieben“, betont Rechtsanwalt Franz Lögler gegenüber der Lahrer Zeitung. Auch der Versuch einer Gesprächsebene mit Bürgermeister Erik Weide und dem Gemeinderat in Friesenheim, um auf Augenhöhe die streitige Sach- und Rechtslage zu besprechen, sei gescheitert. Im Grundsatz gehe es um die unterschiedlichen und nicht nachvollziehbaren Höhen der Bodenrichtwerte, die von einem Nachbargrundstück zum nächsten sehr unterschiedlich seien. Ziel der Gespräche wäre eine Anpassung gewesen, ähnlich wie beim Gutachterausschuss in Calw in der sogenannten „Schömberger Erklärung.“

Grundsteuermessbescheid sei fehlerhaft

„Bedauerlicherweise war der Gutachterausschuss im vergangenen Jahr nicht gesprächsbereit“, so Lögler. Ende November waren Mitglieder des Gutachterausschusses in den Gemeinderat gekommen, um das Zustandekommen der Beträge zu erklären. „Bei diesen Erklärungen ist nichts über das strittige Thema der Unterschiedlichkeit der Zonen gesagt worden“, berichtet Lögler jedoch. Nun bleibe der BI nur noch die Möglichkeit, all diese Rechtsfragen auf dem Rechtsweg klären zu lassen. Am 15. Januar wurde das Einspruchsverfahren eines Grundstückseigentümers beim Finanzamt Lahr wieder aufgerufen. Im Auftrag und mit einer Vollmacht ausgestattet hat Lögler auf 23 Seiten die Situation dargelegt. „Wir führen den Beweis, dass die Bildung der Bodenrichtwertzonen sowie die Festlegung der Bodenrichtwerte durch den Gutachterausschuss nicht rechtskonform erfolgte“, erklärt er. Dies habe zur Folge, dass der vom Finanzamt Lahr ausgestellte Grundsteuerwert- und damit der Grundsteuermessbescheid fehlerhaft sei. „Wenn diese Bescheide des Finanzamts fehlerhaft sind, wird auch der von der Gemeinde Friesenheim zu erwartende Grundsteuerbescheid für das Jahr 2025 fehlerhaft sein“, führt Lögler aus. Abgewartet wurde bis zum Rechtsweg ein Urteil des Finanzgerichts.

Das Urteil

„Gerichtlich überprüfbar ist, ob der Gutachterausschuss §19 des Baugesetzbuches und die Vorschriften der ImmoWertV und der GuAVO zutreffend ausgelegt und die seinen Entscheidungen zugrundeliegenden Tatsachen vollständig und richtig festgestellt hat, die von ihm gewählte Methodik mit den gesetzlichen Vorgaben übereinstimmt, er §15 Absatz 1 Satz 2 ImmoWertV beim Zuschnitt der Bodenrichtwertzone beachtet, §15 Absatz 2 ImmoWertV angewandt und das Verfahren ordnungsgemäß gestaltet hat, ob er sachfremde Erwägungen angestellt oder offenkundig nicht mehr vertretbare Ergebnisse festgestellt hat“, sieht es das Urteil des Finanzgerichts vor, das Lögler zitiert.