Das Scheitern der Richterwahl im Bundestag ist eine Art von politischer Sabotage. Jens Spahn, Chef der Unionsfraktion, blamiert sich, meint StZ-Autor Armin Käfer.
Die (vorerst) gescheiterte Wahl dreier Bundesverfassungsrichter bedeutet (noch) keine Staatskrise. Aber sie ist eine Blamage für die neue Koalition von Union und SPD – und das Ergebnis des Versagens einer ihrer Manager: Jens Spahn, Chef der Kanzlerfraktion, hat sich als unfähig erwiesen, eine Mehrheit zu organisieren oder den offenkundigen Dissens wenigstens rechtzeitig zu erkennen und geräuschlos wegzumoderieren. Dieses Unvermögen richtet beträchtlichen Flurschaden an.
Das Mitspracherecht des Parlaments bei der Besetzung des Bundesverfassungsgerichtes zählt zu dessen vornehmsten (und heikelsten) Aufgaben. Es geht dabei um eine Operation an einer Schnittstelle der Verfassungsorgane. Wenn es an einer solchen Stelle knirscht, deutet das auf Schäden im Tragwerk unserer Republik hin. Wer für das Knirschen verantwortlich, betreibt eine Art von politischer Sabotage.
Es wäre naiv zu erwarten, dass die Positionen einzelner Richterkandidaten in fundamentalen politischen Fragen dabei keine Rolle spielen würden. Das gilt vor allem dann, wenn eine Kandidatin wie die von den Sozialdemokraten vorgeschlagene Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf, an der die Wahlprozedur jetzt scheiterte, aus ihren durchaus provokanten Ansichten kein Geheimnis macht. Viel wichtiger als diese ist jedoch die Integrität des höchsten Gerichts. Die politisch motivierten Querelen um Brosius-Gersdorf erinnern fatal an die versuchte Instrumentalisierung vergleichbarer Institutionen in den USA, in Polen und anderenorts.
Im vorliegenden Fall bedurfte es noch nicht einmal der destruktiven Blockademacht rechtsextremistischer Kräfte für ein Debakel. Die spielten in Gestalt der AfD nur eine Nebenrolle – haben aber dank Spahn & Co ihr Ziel erreicht.
Miserables Politmanagement
Wenn man Spahn keine verdeckten Absichten unterstellen möchte, die darauf hinauslaufen, die Unfähigkeit der Koalition vorzuführen, dann gibt es für sein Versagen nur eine Erklärung: Er war in den vergangenen Wochen wohl zu sehr davon absorbiert, in der Maskenaffäre sein politisches Überleben zu sichern. Ansonsten hätte es genügend Gelegenheiten gegeben, massive Vorbehalte in der Union gegen Brosius-Gersdorf gelten zu machen und den Streitfall hinter den Kulissen abzuräumen. Es wäre nicht der erste Fall, in dem sich die Berufung eines Richters aus ähnlichen Gründen zerschlägt.
Dass der Konflikt nun auf offener Bühne ausgetragen wurde, ist die Folge miserablen Politmanagements an der Spitze der Unionsfraktion. Das gilt auch für Spahns riskante Taktik, Mehrheiten mit Rechtsextremisten zu riskieren, statt mit moderaten Linken nach Kompromissen zu suchen. Den Unterschied zwischen einer staatsverachtenden Partei und einer, die zwar abenteuerlichen Politfantasien anhängt, sich letztlich aber als staatstragend erwiesen hat, sollte ein Mann in seiner Position kennen. Spahn hat sich für seinen Posten disqualifiziert.
Das wäre nicht weiter tragisch, wenn er allein den Schaden hätte. Doch hier wurden nicht bloß die Union und ihre Koalitionäre beschädigt, sondern auch das Parlament insgesamt, das Ansehen einer bisher stabilen Demokratie und einer ihrer Stützpfeiler: des Bundesverfassungsgerichts. Alleinige Profiteure sind jene, die feixend im Abseits stehen und sich als Alternative zu diesem Polittheater anbiedern. Spahn hat seiner Partei, seinem Kanzler und seinem Land einen schlechten Dienst erwiesen. Wenn dereinst in den Geschichtsbüchern nachzulesen sein wird, wer Beihilfe zur Selbstdemontage der Demokratie geleistet hat, dann wird dort auch sein Name auftauchen.