Es war der Aufreger schlechthin: die abgesagte Klassenfahrt einer zehnten Klasse am Deutenberg-Schulverbund in Schwenningen. In puncto Ärger gibt es für den Elternbeirat noch Luft nach oben, wenn es um das „Nichtreagieren“ des Staatlichen Schulamtes geht.
Die Spur der Verärgerung von Tino Berthold, Elternbeiratsvorsitzender am Deutenberg-Schulverbund und Vorsitzender des Gesamtelternbeirates Schulen in der Doppelstadt, beginnt Mitte Oktober und hat im Februar noch kein Ende gefunden.
Der Diskussions-Zirkus um eine Abschlussfahrt begann mit dem Elternabend einer zehnten Klasse am Deutenberg-Schulverbund. Die Fahrt sei von Schulleiter Bernd Ellinger nicht genehmigt worden, weil es in der Klasse ein paar „Störer“ gebe, die bereits Sanktionen bekommen haben. Diese Jugendlichen seien „nur schwer händelbar“, habe es von der Schulleitung geheißen.
Berthold wie auch die Elternvertreterin der zehnten Klasse, Daniela Meusch, hatten, um es vornehm auszudrücken, „Null Verständnis“ für diese Entscheidung und sprachen auf Anfrage unserer Redaktion von einer „Kollektivstrafe für die gesamte Klasse“.
In einer E-Mail an die Behörde wies Berthold darauf hin, dass es durchaus möglich sei, besonders auffällige Schüler zuhause zu lassen, um den Erfolg einer „außerschulischen Veranstaltung zu gewährleisten“. Es könne nicht sein, dass eine ganze Klasse wegen einer Handvoll Schüler abgestraft werde. „Zudem sind laut Schulrecht Kollektivstrafen nicht zulässig“, bezieht sich der Elternbeiratsvorsitzende auf eine entsprechende Passage.
Schulleiter Bernd Ellinger hielt sich mit einem Statement zu der hoch kochenden Thematik schon Ende Januar bedeckt: Es sei ihm nicht möglich, sich mit Personen „von außerhalb“ über schulische Interna (Schüler, Klassen, Lehrkräfte) auszutauschen.
Und die Antwort?
Berthold schaltete noch im Oktober das Staatliche Schulamt ein, mit der Bitte, sich als nächsthöhere Schulaufsichtsbehörde um eine Lösung zu bemühen. In einer E-Mail aus dem Donaueschinger Amt, so Berthold und Meusch unisono, sei Ende November mitgeteilt worden, es habe ein Gespräch mit der Schulleitung gegeben: „Nach finaler Klärung erhalten Sie selbstverständlich eine Antwort.“
„Auf die finale Klärung warten wir bis heute“, äußern sich Tino Berthold und Daniela Meusch. Verärgert sind die beiden deshalb, weil die Abschlussfahrt noch hätte etwas werden können, „wenn sich das Schulamt früher eingeklinkt und um eine Lösung bemüht hätte. Die haben das einfach verpennt“. Denn mittlerweile würden die Pläne für eine Abschlussfahrt allein an den beginnenden Prüfungen und damit mangelnden Terminmöglichkeiten scheitern.
Gar keine Klassenfahrt
Für die Zehntklässler bedeutet dies, dass sie in ihrer gesamten Schulzeit keine Klassenfahrt hatten, der geplante Schullandheim-Aufenthalt sei wegen Corona abgesagt worden. „Und das ist traurig“, so Bertholds Resümee.
Gleichwohl ist für ihn das Thema noch lange nicht abgehakt. Zum einen will er künftige Klassenfahrten zum Tagesordnungspunkt in der nächsten Schulkonferenz machen, „damit solche Termine auch stattfinden“. Außerdem erwägt der Elternbeirats-Vorsitzende, an die nächsthöhere Behörde zu gehen, um dort Beschwerde gegen das Schulamt einzureichen.
Schulamt im Fokus
Das Schulamt ist in die Schusslinie gerückt. Zu Recht? Susanne Cortinovis-Piel, Leiterin des Staatlichen Schulamtes, weist erneut darauf hin, dass die Genehmigung von Klassenfahrten dem Schulleiter obliege.
Doch wieso erhielten Elternbeirat Ende November die bislang letzte E-Mail aus dem Schulamt, mit der „Ansage“ , dass man die Sache klären und den Elternvertretern selbstverständlich eine Antwort geben wolle? Cortinovis-Piel gibt den Ball weiter: „Unser Prozedere ist demnach im Beschwerdefall, dass wir natürlich den Eingang einer Beschwerde bestätigen, gleichzeitig aber auf den weiteren Verlauf verweisen.“
Der zuständige Sprengelschulrat wende sich an den Schulleiter, der wiederum in den Kontakt mit dem Elternbeirat gehe. Die Schulaufsicht berate den Schulleiter. „Der Erstkontakt des Elternbeiratsvorsitzenden sollte also immer beim Schulleiter liegen“, argumentiert sie.
Wie stellt sich das Schulamt die Zusammenarbeit mit Elternbeiräten in solch schwierigen Fällen als unterer Schulaufsichtsbehörde generell vor? „Wir streben einen vertrauensvollen Austausch an und stehen jederzeit einer konstruktiven, unmittelbaren Kommunikation offen gegenüber.“ Sollten noch Fragen offen sein, sei es dem Elternbeirat unbenommen, sich persönlich an den zuständigen Sprengelschulrat im Schulamt zu wenden.