Thüringen ist deutlich liberaler
In anderen Ländern ist das Thema längst durch und neu geregelt - und zwar meist in einer Form, wie sie jetzt auch in Baden-Württemberg kommen soll. So hat Niedersachsen einen Erlass, der festlegt, dass Tätowierungen oder Brandings nicht sichtbar sein dürfen. Schmuck, mit dem Polizisten im Einsatz sich selbst oder andere Menschen verletzen könnten, darf nicht getragen werden. Ähnlich sieht es bei den Nachbarn Rheinland-Pfalz, Hessen und Bayern aus. In Hessen regelt das eine Verwaltungsvorschrift.
„Der Polizeiberuf ist nicht geeignet, durch auffällige Äußerlichkeiten oder Accessoires persönliche, politische oder andere Einstellungen während des Dienstes und in Dienstkleidung zur Geltung zu bringen“, sagte ein Sprecher des Innenministeriums in Sachsen. Seit Anfang 2013 ist dort eine Regelung in Kraft, die Polizisten Tattoos, Brandings oder Mehndis verbietet, wenn diese inhaltlich gegen Grundsätze der freiheitlich demokratischen Grundordnung verstoßen. Sie dürfen ebenso keine sexuellen, diskriminierenden oder gewaltverherrlichenden Motive darstellen. Andere Tätowierungen dürfen zumindest im Dienst nicht zu sehen sein.
Solange die tätowierten Stellen von der Uniform vollständig bedeckt werden, ist der Körperschmuck kein Problem, hieß es im Innenministerium in Mainz. „Das bedeutet, dass beispielsweise aus dem Kragen wuchernde Tattoos nicht geduldet werden, ebenso wenig Tätowierungen auf den Händen oder im Gesicht“, so ein Sprecher. Das gelte grundsätzlich auch für Piercings, die zwar von der Dienstkleidung verdeckt sind, sich aber unter dem Uniformhemd abzeichnen. Baden-Württembergs Polizeipräsident will den Tabu-Bereich durch die Sommeruniform definieren.
Thüringen ist da deutlich liberaler: Solange durch ein Tattoo kein achtungs- oder vertrauensunwürdiger Eindruck entstehe, heißt es im Innenministerium in Erfurt, sei es aus Sicht des Dienstherren unbedenklich, wenn sich das Tattoo nicht gänzlich verdecken lasse.
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