Bei Übungsbetrieb auf dem geplanten Absetzgelände auf der Staatsdomäne Waldhof müssen möglicherweise Straßen zeitweise gesperrt werden. Foto: Merk

In einem Eckpunktepapier haben Bund, Land und der Zollernalbkreis festgehalten, wie die Zusammenarbeit vor allem hinsichtlich der Straßensperrungen ablaufen wird.

Der Geislinger Gemeinderat wird sich in seiner nächsten Sitzung am Mittwoch, 12. November, einmal mehr mit dem KSK-Fallschirmübungsgelände, das auf der Staatsdomäne Waldhof auf der Gemarkung Geislingen geplant ist, beschäftigen. Den Räten wird ein Eckpunktepapier vorgelegt, in dem das Bundesministerium für Verteidigung, das Staatsministerium Baden-Württemberg und der Zollernalbkreis Vereinbarungen zur Realisierung festgehalten haben.

 

Interessen der Bevölkerung sollen gewahrt werden

Alexander Götz vom Bundesministerium für Verteidigung und Annegret Breitenbücher vom Staatsministerium des Landes werden in der kommenden Gemeinderatssitzung über den aktuellen Stand sowie die Vereinbarung zu den Eckpunkten informieren.

Konstruktiv zusammenarbeiten

Das Papier gibt der Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Landkreis einen Rahmen. Darin bekräftigen Bund und Land nochmals den Willen, das Absetzgelände am Standort Waldhof zu realisieren. Darin wird außerdem festgehalten, dass die Beteiligten konstruktiv zusammenarbeiten wollen, um passende Lösungen für die Umsetzung des Absetzgeländes zu finden. Dabei sollen die Interessen der betroffenen Bevölkerung gewahrt und das Vorhaben so schonend wie möglich realisiert werden. Ein weiterer Absatz im Eckpunktepapier widmet sich den Straßensperrungen, die bei Übungssprüngen möglicherweise von Nöten sein werden. Es gehe darum, verbindliche und dauerhafte Regelungen über Art, Umfang, Durchführung und Dauer der Straßensperrungen unter größtmöglicher Berücksichtigung der regionalen Bedarfe und Interessen zu treffen.

Konzept für Straßensperrungen

Weil im Bereich des Waldhofs Kreisstraßen verlaufen, liegt es in der Zuständigkeit des Landkreises, die Voraussetzungen für die Umsetzung der erforderlichen Straßensperrungen zu schaffen. Ein Konzept soll von Bund und Land ausgearbeitet werden. Je nachdem, in wessen Zuständigkeit die Umsetzung einzelner Maßnahmen fällt, wird sich der Landkreis bereit erklären, diese zu übernehmen. Bund und Land prüfen in seinem solchen Fall, inwiefern sie sich einmalig oder laufend an den jeweils anfallenden Kosten beteiligen werden.

Im Eckpunktepapier ist festgehalten, dass die einzelnen Streckenabschnitte so abgestimmt werden, dass alle Sicherheitsvorgaben eingehalten sind. Dabei achten die Beteiligten darauf, den Straßenverkehr – auch an Übungstagen – so wenig wie möglich zu beeinträchtigen.Gleichzeitig soll jedoch auch die Sicherheit der Fallschirmspringer gewährleistet werden. Um die Auswirkungen auf den fließenden Verkehr zu untersuchen, hat das Land bereits ein Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben.

Ablauf- und Kommunikationsprozess

Darüber hinaus sagt der Bund laut Eckpunktepapier zu, gemeinsam mit den zuständigen Stellen einen Ablauf- und Kommunikationsprozess zu entwickeln, damit die Bevölkerung rechtzeitig über geplante Übungstage und mögliche Einschränkungen informiert wird.

In dem Papier halten Bund, Land und Landkreis fest, dass sie gemeinsam darauf achten wollen, dass die Interessen der Bevölkerung – soweit sie mit den Zielen der Erschließung und Nutzung des Fallschirmübungsgeländes vereinbar sind – angemessen berücksichtigt werden.

Zum Schluss wird noch vereinbart, dass der Bund darauf achtet, die Zahl der Übungstage auf das für die militärische Ausbildung wirklich notwendige Maß zu begrenzen, damit der Fluglärm für die Anwohnerinnen und Anwohner und die Beeinträchtigungen im Verkehr so gering wie möglich bleiben. Vorgesehen – und auch das ist im Eckpunktepapier festgehalten – ist ein Übungsbetrieb an 120 Tagen im Jahr.

Dem Gemeinderat wird als Beschluss vorgeschlagen, das Eckpunktepapier mitzutragen.

Update: Der Tagesordnungspunkt wird vertagt. Das Thema wird also nicht auf der Tagesordnung des Geislinger Gemeinderats am Mittwoch, 12. November stehen, sondern zu einem späteren Zeitpunkt.