Der Bebauungsplan „Sondergebiet Lebensmittelmarkt“ in Mötzingen nahm jetzt eine erste Hürde. Kritik im Gemeinderat gibt es an den Bedenken der Stadtverwaltung Nagold zur geplanten Ansiedelung des Edeka-Marktes.
„Das ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Realisierung des geplanten Lebensmittelmarktes“, stellte Bürgermeister Marcel Hagenlocher fest. So nahm der Gemeinderat am Dienstagabend die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis – und winkte einstimmig den Abwägungsvorschlag der Verwaltung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan durch.
Im vergangenen November hatte das Gremium ebenfalls mit einstimmigem Votum den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Sondergebiet Lebensmittelmarkt“ gefasst. Auf dem 1,09 Hektar umfassenden Plangebiet an der Nagolder Straße – und in direkter Nachbarschaft zum bestehenden Netto-Marken-Discounter – soll die Ansiedlung eines Vollsortimenters ermöglicht werden. Edeka Südwest plant auf der unschönen Gewerbebrache einen modernen Verbrauchermarkt mit einer Verkaufsfläche von rund 1350 Quadratmetern und 112 Parkplätzen. Vor einer Realisierung ist allerdings die Ausweisung eines Sondergebietes erforderlich, ebenso muss der Flächennutzungsplan angepasst werden.
Wie Planer Karl Hermle jetzt erläuterte, wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung insgesamt 37 Träger öffentlicher Belange angeschrieben, von denen 18 mit entsprechenden Stellungnahmen reagiert hatten.
Politischer Sprengstoff aus Nagold
Für lokalpolitischen Sprengstoff sorgen vor allem die Bedenken aus dem Nagolder Rathaus, wo man das Vorhaben „sehr kritisch“ ansieht – und auf die Regelungen im Landesentwicklungsplan oder im Einzelhandelserlasse des Landes verweist. In ihrer Stellungnahme hinterfragt die Stadt Nagold vor allem die attestierten zusätzlichen Umsätze im Lebensmittelbereich, weshalb das Argument der Grundversorgung nicht mehr greifen würde.
Unter Hinweis auf den gut erreichbaren Standort befürchtet man in Nagold zudem eine überörtliche Versorgung durch den geplanten Edeka-Markt. Unter Berücksichtigung der genannten Gesichtspunkte hält die Stadt Nagold das geplante Vorhaben für nicht genehmigungsfähig.
Planer holt Rat ein
Nach diesen größeren Bedenken hatte der Planer zusätzlichen gutachterlichen Rat eingeholt, wobei Karl Hermle betonte: „Die Kritik wird als nicht sachgerecht zurückgewiesen“. Nachdem der geplante Lebensmittelmarkt als Grundversorger für Mötzingen konzipiert ist und nicht in die Region ausstrahle, seien die geäußerten Bedenken „nicht von Bedeutung“. Mit den Aussagen der Gutachter befinde man sich auf der sicheren Seite, ist der Planer überzeugt.
CDU-Rat Rainer Stefanek fand es in der anschließenden Diskussion schon befremdlich, dass man im Nagolder Rathaus „solche Dinge raushaut“ – und er fügte hinzu: „Ich verstehe den Sinn der Stellungnahme überhaupt nicht“. Frank Zischek (SPD) hatte den Eindruck, dass es „Nagold am liebsten wäre, wenn es in einem Umkreis von 20 Kilometern keine Konkurrenz gibt“.
Stoll: „Das hat ein Geschmäckle.“
Für Egon Stoll (UWV) ist die Stellungnahme aus der Nachbarstadt ebenfalls nicht nachvollziehbar. „Das hat ein Gschmäckle“, meinte Stoll – und so müsse man sich in Mötzingen schon Gedanken darüber machen, „nicht mehr so oft nach Nagold zum Einkaufen zu gehen“. Er wollte zudem wissen, „welche Steine Nagold uns noch in den Weg legen kann“.
Wie Karl Hermle dazu feststellte, gebe es durchaus Bebauungsplanverfahren, in denen jemand bis zum Normenkontrollverfahren geht. „Das würde hier aber keinen Sinn machen und wir können die Bedenken einfangen“, so der Planer mit Blick auf die gutachterlichen Ausführungen.
Umweltgutachten steht aus
Wie der Planer zum weiteren Verfahren ausführte, gebe es so gut wie keine Änderungen. Allerdings müsse jetzt noch abgewartet werden, bis die Ergebnisse des Umweltgutachtens vorliegen, die dann in den Planentwurf eingearbeitet werden. „Es wäre fatal, wenn wir da schlampig arbeiten“, machte Karl Hermle deutlich. Sobald der Gemeinderat anschließend den Beschluss zur Entwurfsoffenlage gefasst hat, kann Edeka Südwest parallel dazu die Baugenehmigung beantragen.