Umweltminister Franz Untersteller hebt das Verbot tieferer Bohrungen auf - unter Vorbehalt.
Stuttgart - Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) hebt das Verbot sogenannter stockwerksübergreifender Bohrungen bei der oberflächennahen Geothermie auf. Allerdings darf im Südwesten bei Erdwärmesonden-Bohrungen erst dann wieder tiefer als nur bis zum ersten Grundwasserstockwerk gebohrt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Dazu zählt laut einer Mitteilung des Ministeriums vom Donnerstag ausreichender Versicherungsschutz der Bohrfirmen für den Fall, dass Schäden an umliegenden Häusern in Folge einer Bohrung auftreten und die Schuldfrage zunächst nicht eindeutig zu klären ist. Zudem müsse die Branche das versprochene Schulungskonzept für Bohrgeräteführer und Sachverständige vorlegen und eine Notfallhotline für Bohrunternehmen einrichten, bei der diese schnell Beratung und Hilfe bei Problemen auf der Bohrstelle bekommen.
Konsequenzen aus Leonberg und Renningen
Als Konsequenz aus den Gebäudeschäden in Leonberg und den Grundwasserproblemen in Renningen (beide Kreis Böblingen) hatte Untersteller Mitte August Geothermiebohrungen nur noch mit geringerer Tiefe erlaubt.
Das Ministerium hatte einen verschuldensunabhängigen Versicherungsschutz zur Bedingung für die Aufhebung des Verbots gemacht. „Nur die Unternehmen, die einen solchen Versicherungsschutz mit einer Deckungssumme von mindestens einer Million Euro nachweisen können, werden künftig die Freigabe für eine stockwerksübergreifende Bohrung erhalten“, sagte Untersteller. „Wir wollen dafür sorgen, dass unbeteiligte Dritte möglichst schnell entschädigt werden und nicht erst nach einem langen Rechtsstreit.“
Das Ministerium verlangt eigenen Angaben nach von der Branche künftig höhere Qualitätsstandards. Gerade bei den Schadensfällen in Leonberg habe es gravierende Nachlässigkeiten seitens des Bohrunternehmens gegeben, die sich so nicht wiederholen dürften. Entsprechende Leitlinien sollen kommende Woche erlassen werden.