Die Doline auf Kastell entstand durch Auswaschungen im kalkigen Untergrund. Foto: Schneider

Regenwasser und Muschelkalk verursachen oft Erdeinbrüche, sogenannte Dolinen. Auch bei Kastell sind kürzlich solche Absenkungen entstanden. Andrea Schmider vom Landratsamt Rottweil erklärt, was man dabei zu beachten hat.

Im Dezember hatten sich große Löcher auf Kastell gebildet. Damals hatte der Karstforscher Wolfgang Strittmatter erklärt, dass es sich um sogenannte eine Doline handele.

 

Diese Absenkungen entstehen, wenn der unter der Erde liegende Muschelkalk durch Regenwasser ausgewaschen wird. Werden die Hohlräume zu groß, sackt die darüberliegende Fläche ab.

40 Prozent Karstgebiet im Land

Doch was gilt, wenn man solche Erdfälle auf dem eigenen Grundstück entdeckt? Das dies durchaus der Fall sein kann, verdeutlicht Uwe Krüger, Vorsitzender des Landesverbands der Höhlen- und Karstforschung.

„Rund 40 Prozent Baden-Württembergs ist Karstgebiet“, erklärt er im Gespräch mit unserer Redaktion. Vor allem an der Schwäbischen Alb bestünde der Boden häufig aus besagtem Muschelkalk.

Dolinen sind geschützte Biotope

Andrea Schmider vom Landratsamt Rottweil erläutert, an was man sich beim Auftreten von Dolinen zu richten habe. Maßgeblich dafür sei das baden-württembergischen Naturschutzgesetz.

Sieht die Bundesgesetzgebung den Schutz bestimmter Landschaften als Biotope vor, spezifiziert das Landesgesetz in Paragraf 33 neben Streuwiesen oder Feldhecken auch Dolinen als solche schützenswerte Biotope.

Option „öffentliches Interesse“

„Dolinen müssen folglich als Biotope unverändert erhalten werden“, klärt Schmider über die juristische Sachlage auf. Ausnahmegenehmigung seien nur dann möglich, wenn ein gleichwertiger Ausgleich geschaffen werden könnte.

Das heißt, es müsse eine Doline von gleicher Qualität geben. „Das ist in diesem Fall jedoch nicht möglich“, erklärt sie.

Darüber hinaus sähe das Bundesnaturschutzgesetz die Möglichkeit einer Befreiung aufgrund von überwiegendem öffentlichen Interesse, etwa sozialer und wirtschaftlicher Art, vor.

Karte zeigt Biotope

„Das reicht vom Bau neuer Verkehrswege über den Hochwasserschutz und die Gewinnung von Bodenschätzen bis hin zur regenerativen Energieerzeugung und dem sozialen Wohnungsbau“, skizziert die Pressesprecherin die Bandbreite der Auslegung.

Doch da der Eigentümer der Wiesenfläche erklärte, dass er das Stück Grasland lediglich verpachte, scheint auch dies kein triftiger Grund zu sein.

Doch wie sieht man, wo sich solche Biotope befinden? Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) erfasst regelmäßig die gesetzlich geschützten Biotope und trägt sie in seinem Daten- und Kartendienst ein.

Naturschutzbehörde informiert Eigentümer

Dieser ist mit den Kategorien Offenland- und Waldbiotopkartierung auch im Internet abrufbar. Die Katalogisierung erfolgt mindestens alle zwölf Jahre.

Deshalb sind beispielsweise zwei Dolinen auf den Schnaitwiesen nördlich von Sulz aus dem Jahr 2003 eingetragen, die neue entstandene Doline auf Kastell vom Dezember 2023 jedoch noch nicht.

Werden bei diesen regelmäßigen Erfassungen neue Dolinen gefunden, teilt die Naturschutzbehörde den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten, etwa dem Landwirt, der den Acker gepachtet hat, auf Anfrage mit, ob sich auf dem jeweiligen Grundstück ein besonders geschütztes Biotop befindet.

Daraus ergibt sich auch, ob deshalb auf dem Areal eine bestimmte Handlung verboten ist.