Das genossenschaftliche Wohnbauprojekt De Novali ist einen großen Schritt weiter. Endlich ist eine Ausgleichsfläche für das für die Bebauung vorgesehen Grundstück gefunden – und das war alles andere als einfach.
Erstmals entsteht in Zimmern ein großes genossenschaftliches Wohnprojekt: In der Hausener Straße ist ein Gebäudekomplex mit insgesamt 31 Wohnungen vorgesehen. .
Für das Vorhaben musste die Gemeinde einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufstellen. Antragssteller war die Genossenschaft Wohnprojekt De Novali eG.
Das baurechtliche Prozedere nahm weitaus mehr Zeit in Anspruch als geplant. Am Dienstagabend – knapp zwei Jahre nach dem Aufstellungsbeschluss – konnte der Zimmerner Gemeinderat das Bebauungsplanverfahren mit dem abschließenden Satzungsbeschluss abschließen.
Freude bei den Zuhörern
Zuvor hatte der Gemeinderat dem Durchführungsvertrag (städtebaulicher Vertrag) mit der Genossenschaft Wohnprojekt De Novali eG zugestimmt. Vor den Augen der Ratsrunde unterschrieb Bürgermeisterin Carmen Merz die getroffenen Vereinbarungen zur Ausgleichsmaßnahme.
Die Suche nach einer Fläche für die von der Unteren Naturschutzbehörde geforderten Streuobstwiese als ökologischen Ausgleich hatte sich als recht schwierig erwiesen. An der südlichen Ortsrandlage wurde dann doch noch ein Grundstück gefunden.
„Jetzt ist es geschafft“, freute sich die Rathauschefin. Freude kam auch in den Zuhörerreihen auf. Etliche Genossen und Genossinnen verfolgten die Sitzung und verließen nach diesem Tagesordnungspunkt zufrieden den Ratssaal.
Räume für Hilfsbedürftige und die Wohngemeinschaft
Neben 31 Wohnungen umfasst der Gebäudekomplex Räumlichkeiten für hilfsbedürftige Menschen (zehn Plätze in einer Wohngemeinschaft) sowie Gemeinschaftsräume. 43 PKW-Stellplätze (Tiefgarage 25, oberirdisch 18) sind vorgesehen. Dazu kommen noch 89 Abstellplätze für Fahrräder.
Joachim Sigmund vom gleichnamigen Vermessungsbüro aus Plochingen erläuterte dem Gremium die mit der Unteren Naturschutzbehörde abgesprochene ökologische Ersatzmaßnahme. Für die Gemeinde sei es wichtig, so Sigmund, über eine Handhabe zu verfügen, um die Maßnahme einfordern und überwachen zu können. Die Vereinbarungen werden über eine Grunddienstbarkeit abgesichert.
Der Bebauungsplan sollte ursprünglich im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden. Die zwischenzeitlich veränderte Rechtslage hatte jedoch ein Regelverfahren mit Umweltbericht erforderlich gemacht.