Ob Junker mit dem Hubschrauber in Gengenbach starten und landen darf, wird das Verwaltungsgericht Freiburg kommende Woche entscheiden. Foto: Bürgerinitiative

Maschinenfabrik Junker will Hubschrauber-Landeplatz in Gengenbach. Gericht entscheidet.

Ortenau - Anwohner in Nordrach und Gengenbach wollen verhindern, dass Firmengründer Erwin Junker mit dem Hubschrauber reist. Sie klagen gegen eine erteilte Genehmigung: In neun Tagen wird darüber in Freiburg entschieden.

Es sind wenige dürre Zeilen, die für die Zukunft der Wirtschaftsstandorte Nordrach und Gengenbach entscheidend sein dürften: "RAe xxx, gegen Land Baden-Württemberg vertr. d. Regierungspräsidium Stuttgart, wegen Anfechtung der Genehmigung eines Hubschrauberlandeplatzes beigeladen: Erwin Junker Grinding Technology a.s.", heißt es anonymisiert in der Terminankündigung des Verwaltungsgerichts Freiburg für 14 Uhr am Donnerstag, 19. April.

Ein weiterer Termin in ähnlicher Angelegenheit ist am selben Vormittag. Richter Klaus Döll, Pressesprecher am Verwaltungsgericht, erläutert: "Die auf 10.30 Uhr terminierte Verhandlung betrifft die Genehmigung eines Landeplatzes an der Konzernzentrale in Nordrach neben den dort bestehenden Gebäuden. Die auf 14 Uhr terminierte Verhandlung betrifft die Genehmigung eines Landeplatzes auf dem Dach eines in Gengenbach geplanten Gebäudes einer anderen Firma, die auch Teil des Konzerns ist."

Kein Verständnis für Nutzung des Helikopters

Die Junker-Gruppe hat vor, ihren Sitz von Nordrach nach Gengenbach zu verlegen. Allerdings scheint es Firmengründer Erwin Junker davon abhängig machen zu wollen, ob er dort – und in Nordrach – mit einem Hubschrauber starten und landen darf. Dagegen hat sich Protest erhoben: in Gengenbach hat sich eine Bürgerinitiative (BI) gegründet, und auch in Nordrach gehen Anwohner gegen den Fluglärm vor. Dirk Knop ist Sprecher der Gengenbacher BI und Rechtsanwalt in Offenburg. Er wohnt etwa 400 Meter vom geplanten Hauptsitz des Maschinenbauunternehmens entfernt und versteht auch nicht wirklich, warum es die Hubschrauberflüge geben muss. "Wir sprechen hier von Fahrtzeiten um die 20 Minuten", sagt er. Stattdessen könne ja auch der Landeplatz in Offenburg genutzt werden – immerhin sei die B 33 bis Gengenbach vierstreifig ausgebaut.

Genehmigung gilt eingeschränkt

Die Genehmigung für Flüge in Gengenbach gilt zwar eingeschränkt, doch das reicht der BI nicht. "Der eingereichte Antrag von Junker war uneingeschränkt", berichtet Knop, doch genehmigt worden sei ein Flugbetrieb nur werktags zwischen 7 und 19 Uhr sowie samstags von 9 bis 13 Uhr.

Der geplante Firmensitz von Junker soll im Nordosten des einstigen Hukla-Areals entstehen – direkt am Kreisel zwischen B 33-Zubringer und in unmittelbarer Nähe zu einem Einkaufszentrum und einem Landhandel, der Tiere hält. "Auch die werden durch den Lärm bei Landung und Start massiv gestört", vermutet Knop. Des Weiteren plant die Stadt Gengenbach in nicht allzuweiter Entfernung ein Neubaugebiet "für junge Familien".

Wie das Verfahren bei Junker selbst gesehen wird, ist reine Spekulation. Auf mehrmalige Anfragen zu diesem Thema per E-Mail sowie telefonisch folgt keine Reaktion.

Weitere Informationen: www.junker-group.com www.hubschrauber-gengenbach.de

Info: Weltweit aktiv

Die Junker-Gruppe, hervorgegangen aus der 1962 gegründeten "Erwin Junker Maschinen- und Apparatebau" hat ihren Sitz in Nordrach. Gebildet wird sie aus den Unternehmen Junker, LTA und Zema, die "hochpräzise Schleifmaschinen für die Metallbearbeitung sowie Filteranlagen für die industrielle Luftreinigung" entwickeln sowie produzieren und vertreiben. In der Junker-Gruppe arbeiten an 14 Standorten weltweit mehr als 1500 Menschen.