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Mappus' Nein zur Steuersünder-CD wird wohl kein Ermittlungsverfahren zur Folge haben.

Stuttgart - Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) wird nach seinem Nein zum Kauf der Steuer-CD wohl nicht mit einem Strafverfahren rechnen müssen. Der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger geht davon aus, dass entsprechende Strafanzeigen kein Ermittlungsverfahren zur Folge haben werden. „Die Prüfung dürfte in den nächsten Tagen beendet sein“, sagte Pflieger am Samstag der dpa. Seinen Angaben zufolge liegen der Staatsanwaltschaft Stuttgart bislang etwa zehn Anzeigen gegen Mappus und Justizminister Ulrich Goll (FDP) beziehungsweise die Landesregierung vor. Aus Sicht Pfliegers ist der Vorwurf der Strafvereitelung im Amt aus mehreren Gründen nicht gegeben.

„Es gibt keine Verpflichtung für Beamte oder die Regierung, irgendwelche Informationen aufzukaufen“, nannte Pflieger als einen wesentlichen Grund. Auf Grundlage dieser Argumentation hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart bereits eine Anzeige des SPD- Landtagsabgeordneten Wolfgang Bebber zurückgewiesen. Die Beschwerde dagegen blieb erfolglos: Die Generalstaatsanwaltschaft habe die Entscheidung der Kollegen Ende Februar bestätigt, berichtete Pflieger.

Nach seinen Angaben ist davon auszugehen, dass im Fall der weiteren Anzeigen von empörten Bürgern oder Oppositionspolitikern das gleiche gelte. Zumal der Straftatbestand der Strafvereitelung im Amt vorsätzliches Handeln voraussetze. Allein angesichts der öffentlichen und rechtlichen Diskussion zu der Frage, ob der Ankauf der Bankdaten- CD rechtmäßig ist, gebe es nicht genügend Anhaltspunkte dafür, dass sich Mappus oder Goll strafbar gemacht haben könnten.

Während die politische Diskussion um die Steuer-CD aus der Schweiz immer hitziger wird, zeigen sich immer Steuersünder im Südwesten aus Angst vor Entdeckung selbst an. Allein in den vergangenen vier Wochen waren es 1900. Sie gehen damit auch nach Einschätzung des Justizministeriums auf Nummer sicher. Denn die Weigerung der Landesregierung, die Daten zu kaufen, dürfte den Steuerbetrügern keinen Vorteil bringen.

Wie das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ berichtet, dürften die Daten auch verwendet werden, wenn ein anderes Land oder der Bund zugreift. So heiße es im einem Gutachten des Justizministeriums: Es sei „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen“, dass die „Daten der Kapitalanleger in einem späteren Steuerstrafverfahren nicht einem Beweisverwertungsverbot unterliegen“.