Wegen Personalmangel kann Calw derzeit Altensteig nicht im Gutachterausschuss aufnehmen. Foto: Fritsch

Personalausstattung reicht nicht aus. Bisheriges Gremium mit Altensteig und Egenhausen bleibt bestehen.

Bereits im Mai 2020 beschloss der Gemeinderat Altensteig, einem gemeinsamen Gutachterausschuss der Stadt Calw beizutreten. Inzwischen wurde dort ein solches Gremium gebildet, das mit 16 weiteren Kommunen am Jahresanfang an den Start ging. Mehrere Orte konnten allerdings zu diesem Zeitpunkt nicht beitreten – darunter auch Altensteig, Haiterbach, Simmersfeld und Egenhausen.

Altensteig - Der Grund liegt in der aktuell nicht ausreichende Personalausstattung, um weitere Gemeinden aufzunehmen, so heißt es auch in einem Schreiben des Calwer Oberbürgermeisters Florian Kling an die Stadt Altensteig. Aus diesem geht hervor, dass die Bereitschaft zur Aufnahme weiterer Kommunen zu einem späteren Zeitpunkt weiterhin gegeben sei.

Solange, bis durch eine Abstimmung mit der Stadt Calw das weitere Vorgehen geklärt ist, bleibt in Altensteig alles wie gehabt. Der bestehende gemeinsame Gutachterausschuss Altensteig/Egenhausen soll solange seine Arbeit fortführen und in diesem Jahr beispielsweise die Bodenrichtwerte zum 31. Dezember 2020 festlegen. Allerdings wird die Erstellung von Gutachten aufgrund knapper personeller Ressourcen vorübergehend eingeschränkt.

Fachpersonal wird dringend benötigt

Das bedeutet, dass private Gutachten an externe Gutachter verwiesen werden und derzeit nur Gutachten erstellt werden können, zu denen die Kommunen gesetzlich verpflichtet sind, wie beispielsweise für Gerichte oder das Sozialamt.

Altensteigs Bürgermeister Gerhard Feeß erklärte in diesem Zusammenhang, dass die neu zu bildenden Gutachterausschüsse momentan händeringend nach Fachpersonal suchen. So auch in Calw, da dieses Gremium kreisweit tätig werden soll.

Für einen konkreten Beitritt mit einer dann vorgelegten neu abgestimmten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung muss Altensteig zu gegebener Zeit einen neuen Gemeinderatsbeschluss fassen. Das Gremium nahm diese Ausführungen zur Kenntnis.

Zur Hintergrundinfo: Aufgrund der Grundsteuerreform wird die erste Neuveranlagung der Grundsteuermessbeträge zum 1. Januar 2025 erfolgen. Grundlage hierfür bildet die Hauptfeststellung der Grundbesitzwerte zum 1. Januar 2022, anhand der für dieses Datum ermittelten Bodenrichtwerte.