Der größte Teil der Entwicklungsflächen für den Wohnbau im Kernort Zimmern befindet sich laut dem Entwurf für die Flächennutzungsplanfortschreibung 2035 in "Zimmern – Ost". Quelle: Unbekannt

Aufgrund veränderter Bevölkerungsprognosen werden Wohnflächen für die Gemeinde Zimmern im künftigen Flächennutzungsplan wesentlich geringer ausfallen als noch vor einigen Jahren angedacht.

Zimmern o. R  - Die Wohnflächen seien gegenüber den früheren Berechnungen kräftig reduziert worden, erklärte Regine Guglielmo vom Büro Planstatt Senner in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Für die Ratsmitglieder war diese Nachricht indes nicht neu. Bereits vor drei Jahren hatte die Mitarbeiterin des Überlinger Büros den Gemeinderat von den deutlich reduzierten demografischen Prognosen informiert.

Planwerk schon 26 Mal geändert

Planstatt Senner war von der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Rottweil (VGRW) im August 2015 mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans beauftragt worden. Mit dem gemeinsamen Plan stellt die VGRW die Weichen für die städtebauliche Entwicklung der beteiligten Kommunen. Der Verwaltungsgemeinschaft gehören neben Rottweil und Zimmern die Gemeinden Deißlingen, Dietingen und Wellendingen an. Guglielmo erläuterte dem Gremium die vorgesehenen Änderungen. Den dazu gehörigen Landschaftsplan stellte Andrea Meiler vom Landschaftsarchitekturbüro "faktor grün" vor. Für das aktuell geltende Planwerk 2012 – dieses wurde schon 26 Mal geändert – war ursprünglich eine Neuaufstellung mit dem Zielhorizont 2030 geplant.

Doch nun wird anders verfahren: Von der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2030 wird nunmehr in eine punktuelle Fortschreibung des aktuell geltenden Flächennutzungsplans mit dem Zielhorizont 2035 gewechselt. Dieser Vorgehensweise stimmte der Gemeinderat zu. Die Entscheidung trifft jedoch der gemeinsame Ausschuss. Dieser tagt Mitte Dezember.

Zimmern als Siedlungsschwerpunkt

Zimmern solle nach dem Regionalplan in den Bereichen Wohnen und Gewerbe ein Siedlungsschwerpunkt werden, sagte Guglielmo. Auf der Grundlage der für die aktuelle Entwurfsfassung herangezogenen Prognosen (Basis 2017 und 2020) liege der Flächenbedarf für das Wohnen – so ist in der Vorlage der Verwaltungsgemeinschaft nachzulesen - unter dem Bestand der noch nicht entwickelten Wohnbauflächenpotenziale aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2012.

Der Wohnflächenbedarf orientiere sich somit für alle beteiligten Kommunen – mit Ausnahme von Wellendingen – an den noch verbleibenden Entwicklungsarealen des aktuellen Plans. Für die Gesamtgemeinde Zimmern sollen 15 Hektar (ha) Wohnbauflächen ausgewiesen werden.

Diese verteilen sich wie folgt: Zimmern: "Zimmern Ost IV und V" (6,2 ha), "Leimgrube" (4,1 ha), "Streitgrund" (0,8 ha); Horgen: "Vordere Steig" (1,4 ha); Flözlingen: "Eck" (1,6 ha) und Stetten: "Holderäcker" (0,9 ha).

Nur zwei Änderungen betreffen Zimmern

Für das Gewerbe verbleibt es auf Zimmerner Gemarkung (ohne INKOM) bei insgesamt 5,75 Hektar Entwicklungsflächen. Das INKOM-Industrie- und Gewerbegebiet soll im fortgeschriebenen Plan mit 22,35 ha (bisher 11,3 ha) berücksichtigt werden. Flächen für Photovoltaikanlagen würden als Sonderbauflächen ausgewiesen, antwortete Guglielmo auf die Frage von Ratsmitglied Guntram Ober. Winfried Praglowski merkte an, dass von den 26 durchgeführten Änderungen des Flächennutzungsplans nur zwei die Gemeinde Zimmern betroffen hätten.