Turnusgemäß ist Wolfach verpflichtet, das Konzept fortzuschreiben. Doch der bleibt lediglich ein zahnloser Tiger: Die rechnerische Lärmbelastung ist nämlich niedriger als sie von den Anwohnern wahrgenommen wird.
2 018 verabschiedete der Gemeinderat den ersten Lärm-Aktionsplan. Höchste Zeit für dessen Fortschreibung, die nach rechtlichen Vorgaben mindestens alle fünf Jahre fällig wird. Die Vorstellung der Neufassung verlief für den Rat allerdings ähnlich ernüchternd wie bei der Premiere. „An der Pflicht zur Aufstellung eines Lärm-Aktionsplans kommt man nicht drum herum – auch wenn der Aktionsplan leider ein Plan ohne Aktion sein wird“, bilanzierte Peter Koehler vom Verkehrs-Ingenieurbüro Koehler und Leutwein aus Karlsruhe.